Öffentliche Verwaltung
transfair ist anerkannter Sozialpartner der Bundesverwaltung, des ETH-Bereichs und weiterer bundesnahen Arbeitgeber. Der Personalverband setzt sich für bessere Arbeitsbedingungen und faire Löhne ein.
Flash-Infos
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09.07.2024 · 10:00
transfair trifft sich mit Stefan Walter, CEO der FINMA zum Sozialpartnergespräch.
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04.07.2024 · 14:00
transfair trifft sich mit der EHB zum Sozialpartnergespräch über die aktuellen personalrelevanten Themen.
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20.06.2024 · 12:00
Heute findet die jährliche Personalleitersitzung des ETH-Bereichs statt. transfair nutzt die Gelegenheit des direkten Austauschs.
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17.06.2024 · 12:00
transfair trifft sich heute mit BIT-Direktor Dirk Lindemann zum Mittejahresgespräch mit den Personalverbänden.
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13.06.2024 · 14:00
transfair trifft sich heute mit Agroscope zum Sozialpartnergespräch über aktuelle personalrelevante Themen.
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04.06.2024 · 09:30
transfair trifft sich heute mit dem Chef der Armee (CdA) zum Sozialpartnergespräch.
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04.06.2024 · 09:00
transfair begrüsst die Schlüsselthemen der Strategie für Vielfalt, Gleichstellung und Inklusion 2025-2028 des ETH-Bereichs.
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03.06.2024 · 13:00
transfair trifft sich heute mit Bundesrätin Karin Keller-Sutter zur zweiten Lohnverhandlungsrunde. Die dritte Runde findet im November statt
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27.05.2024 · 09:00
transfair trifft sich heute mit Bundesrat Beat Jans zum sozialpartnerschaftlichen Gespräch.
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24.05.2024 · 12:00
transfair hat zur vorgesehenen Anpassung des Verhalteskodex für das Bundespersonal Stellung genommen und einzelne Punkte kritisiert.
Aktuelles aus der Branche
Sozialpartner der Banche Öffentliche Verwaltung
Branchenleiter
Matthias Humbel Branchenleiter Öffentliche Verwaltung
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«transfair ist ein wichtiger Sozialpartner in der Bundesverwaltung. Wir kämpfen mit aller Kraft für unsere Mitglieder und deren Arbeitsbedingungen und setzen uns für modere, soziale und familienverträgliche Lösungen ein.»
Dokumente der Branche
Hier findest du aktuelle Dokumente zum Download.
Absichtserklärung Sozialpartner Bundesverwaltung
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*Zur Erfüllung der Aufgaben kann durch die Sektion ein Sektionsbeitrag erhoben werden. Der Sektionsbeitrag darf 25 Prozent des Zentralbeitrages nicht übersteigen.
Das Melden einer allfälligen Korrektur des Beschäftigungsgrads liegt in der Verantwortung des Mitglieds. Rückwirkend werden keine Beiträge zurückerstattet.
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