Kostenbeteiligung an Bildungskurse
Kostenbeteiligung an Bildungskurse von anderen Anbietern zur beruflichen Weiterbildung von jährlich maximal 200 CHF - z.B. für Sprachkurse, Weiterbildungen an höheren Fachschulen oder anderen Weiterbildungsinstitutionen.
Kosten für Schulbücher/Kursmaterial werden nicht vergütet.