Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement

Eid­ge­nös­si­sches Justiz- und Po­li­zei­de­par­te­ment

transfair setzt sich für die Mitarbeitenden des eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) ein und engagiert sich dafür, dass dieses Personal moderne Arbeitsbedingungen, faire Löhne und genug Wertschätzung erhält.

Flash-Infos

  • 27.05.2024 · 09:00

    transfair trifft sich heute mit Bundesrat Beat Jans zum sozialpartnerschaftlichen Gespräch.

  • 20.11.2023 · 14:30

    transfair trifft sich mit fedpol zum Sozialpartnertreffen. Thema unter anderem die Pikettregelungen.

  • 15.11.2023 · 10:00

    transfair trifft sich mit der Staatssekretärin des SEM, Christine Schraner Burgener, zum Sozialpartnergespräch.

  • 16.05.2023 · 12:00

    Heute hat sich transfair mit fedpol-Direktorin Nicoletta della Valle zum Austausch getroffen. Hauptthema waren die Pikett-Pilotversuche.

  • 21.11.2022 · 10:00

    transfair trifft sich mit dem SEM zum Sozialpartnergespräch. Thema sind laufende Projekte und die Ressourcensituation.

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transfair verhandelt für dich moderne Anstellungsbedingen, bessere Löhne und steht dir jederzeit zur Seite. Mach transfair zu deiner Verstärkung im Beruf und profitiere von 33+ Vorteilen und Vergünstigungen.

Verantwortlicher Sozialpartnerschaft

Matthias Humbel Branchenleiter Öffentliche Verwaltung

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«transfair ist ein wichtiger Sozialpartner in der Bundesverwaltung. Ich kämpfe mit aller Kraft für unsere Mitglieder und deren Arbeitsbedingungen und setze mich für modere, soziale und familienverträgliche Lösungen ein.»

Arbeitsbedingungen

Hier findest du deine aktuellen Arbeitsbedingungen.

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Bundespersonalverordnung

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Mitgliederbeiträge

Arbeitspensum
*Beitrag pro Monat
Bis 20 %
8 CHF
Über 20 bis 40 %
16 CHF
Über 40 bis 60 %
25 CHF
Über 60 %
33 CHF
Assistierende ETH-Bereich
16 CHF
Aushilfe im Stundenlohn ETH-Bereich
16 CHF
Postdocs/Doktorierende ETH-Bereich
16 CHF
Personen in Ausbildung
beitragsfrei
Pensionierte mit Rentenanspruch
15 CHF
Ehe- und Lebenspartner- / innen von verstorbenen Mitgliedern
CHF 7.50
Erwerbslose
15 CHF
Beurlaubte, unbez. Urlaub
beitragsfrei
Über 80-Jährige
beitragsfrei

*Zur Erfüllung der Aufgaben kann durch die Sektion ein Sektionsbeitrag erhoben werden. Der Sektionsbeitrag darf 25 Prozent des Zentralbeitrages nicht übersteigen.

Das Melden einer allfälligen Korrektur des Beschäftigungsgrads liegt in der Verantwortung des Mitglieds. Rückwirkend werden keine Beiträge zurückerstattet.

 

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