Kommt es in privatrechtlichen Arbeitsverhältnissen somit zu unterschiedlicher Behandlung aufgrund von Rasse, Herkunft, Glauben oder Behinderung, liegt keine grundsätzliche Rechtswidrigkeit vor, solange keine Persönlichkeitsverletzung oder Schikane nachgewiesen werden kann.
Dem gegenüber steht die gesetzlich verankerte Führsorgepflicht, welche vorsieht, dass Arbeitnehmende vor Angriffen auf die persönliche Integrität geschützt werden müssen, dies beinhaltet etwa sexuelle Belästigung, aber auch weitere Schikanen und Diskriminierung im Allgemeinen.
Das Gleichstellungsgesetz wiederum untersagt die direkte und indirekte Benachteiligung aufgrund von Geschlecht, familiärer Situation oder im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft. Dies beinhaltet Bewerbungsprozess, Aufgabenverteilung, Lohn, Beförderung, Aus- und Weiterbildung, Entlassung wie auch sexuelle Belästigung. Wenn du Opfer einer solchen Diskriminierung am Arbeitsplatz geworden bist, so muss diese laut Gesetz behoben werden und du hast allenfalls Anspruch auf Schadenersatz.
Die Gesamtarbeitsverträge beinhalten in vielen Fällen strengere Regelungen in Bezug auf Diskriminierung als das Gesetz.