Dieses Szenario ist wahrscheinlich
transfair geht davon aus, dass die SBB die Laufdauer der BAR vom GAV entkoppeln und für die BAR separate Gültigkeitsdauern und Kündigungsmodalitäten abschliessen will. Die BAR sind für das Betriebspersonal sehr wertvoll. Sie bringen für viele Personalkategorien Verbesserungen gegenüber dem GAV und dem Arbeitszeitgesetz (AZG). Was bedeutet das? Heute richtet sich die Gültigkeitsdauer der BAR nach dem GAV, eine separate Kündigung ist nicht möglich. transfair muss daher leider davon ausgehen, dass die SBB mit einer Entkoppelung der BAR vom GAV einen anderen Weg sucht, um die BAR kündigen zu können – ohne dass der gesetzlich geforderte GAV tangiert wird. Diese einseitige und schwerwiegende Forderung stellt die SBB wohl im Zusammenhang mit der Einführung ihres neuen Ressourcenplanungstools IPP (Integrierte Produktionsplanung Personenverkehr). Offenbar kann dieses System heutige BAR-Regelungen nicht mehr verarbeiten. transfair findet: Dies ist ein unnötiger Misstrauensantrag. Auf weitere Szenarien ist der Personalverband vorbereitet.
Bemerkung: Dies ist der Stand bei Redaktionsschluss. Bis zum Erscheinen können sich neue Entwicklungen ergeben haben.