Dein neuer GAV seit dem 1. Januar: Wichtige Infos

Post/Logistik

Dein neuer GAV seit dem 1. Januar: Wichtige Infos

Seit fast einem Monat sind die neuen Gesamtarbeitsverträge (GAV) für die Mitarbeitenden von Post/PostFinance in Kraft. Einige wichtige Änderungen möchten wir hier erklären – pünktlich zur ersten Lohnabrechnung 2025.

Kerstin Büchel
Lachender Postbote mit Paket unter dem Arm

In Kürze

  • Seit dem 1. Januar 2025 sind die neuen Gesamtarbeitsverträge (GAV) Post CH und PostFinance in Kraft.
  • Neu gibt es nur noch 2 statt der bisher 4 Lohnregionen. Erfahre, was sich für dich ändert.
  • Mit dem neuen GAV erneuert sich auch die Treueprämie: Sie steigt von 1500 auf 1650 Franken.
  • Noch in Verhandlung ist die Lohnerhöhung 2025. Bereits im Januar erhältst du eine Einmalzahlung von 400 Franken (bei einem Vollzeitpensum).

Endlich höhere Zuschläge

transfair hat es gefordert und bekommen: Alle im Gesamtarbeitsvertrag (GAV) vorgesehenen Zuschläge – für Abend-, Nacht- und Sonntagsarbeit sowie die Pikettentschädigung – wurden der Teuerung angepasst. Ein willkommener Schub für dich und deine Kolleginnen und Kollegen:

  • Abendarbeit neu: 8 CHF/Std. anstatt 7 CHF/Std. (+14 %)
  • Nachtarbeit neu: 8 CHF/Std. anstatt 7 CHF/Std. (+14 %)
  • Sonntagsarbeit neu: 12,50 CHF/Std. anstatt 11 CHF/Std. (+14 %)
  • Pikettzulage neu: 6 CHF/Std. anstatt 5 CHF/Std. (+20 %)

Eine höhere Treueprämie

Eine langjährige Forderung von transfair, die die Post ebenfalls positiv aufgenommen hat: Die Treueprämie wurde von 1500 auf 1650 Franken erhöht. Zusätzlich werden 0,4 Prozent der jährlichen Lohnsumme für strukturelle Lohnmassnahmen zur Honorierung des Erfahrungsaufstiegs reserviert.

Weitere Forderungen werden noch diskutiert, zum Beispiel die Erhöhung der Spesenbeträge. transfair hält dich auf dem Laufenden.

Ein gerechteres System von Lohnregionen

Ebenfalls neu gibt es nur noch zwei Lohnregionen – das uralte System mit den vier Regionen ist passé. Neu besteht die Region 1 aus den zehn grössten Städten unseres Landes sowie den Nachbargemeinden der fünf grössten Städte (Zürich, Genf, Basel, Lausanne und Bern). Alles andere fällt in die Region 2. Welche Folgen hat das für dich?

 

  • Wenn du in der Region A warst, gibt es keine Änderungen. Du gehörst jetzt der Region 1 an.
  • Wenn du in der Region B warst, ändert sich ebenfalls nichts: Du bist nun in der Region 2, es sei denn, du arbeitest in einer der oben definierten Gemeinden (Grossstädte bzw. Nachbargemeinden), dann bist nun in der Region 1.
  • Wenn du in der Region C warst, gilt das Gleiche wie für die Region B. Allerdings steigt das Maximum des Lohnbands in deiner Funktionsstufe an, da die alten Beträge gelten, die der Region B entsprechen. Somit ist dein Spielraum für Lohnerhöhungen grösser.
  • Wenn du bisher in der Region D warst, steigst du nun in Region 2 auf. Das Minimum- und Maximum der Lohnbänder in deiner Funktionsstufe werden angepasst. Somit ist dein Spielraum für Lohnerhöhungen grösser.

 

In jedem Fall gilt: Wenn dein bisheriger Lohn unter dem neuen Minimum deiner Funktionsstufe liegt, wird dein Lohn ab Ende Januar automatisch auf diesen Betrag angehoben.

Pfeil 1, Beispiel: Ein Paketbote in der Funktionsstufe (FS) 3, der früher in der Region D war und 56 000 Franken jährlich verdiente, befindet sich nun in der Region 2. Da das neue Minimum für die FS 3 in der Region 2 56 309 Franken beträgt, wird der Lohn automatisch auf 56 309 Franken erhöht.

Pfeil 2, Beispiel: Eine Kundenberaterin in FS 4, ehemals in der Region C, die 70 000 Franken jährlich verdiente, befindet sich nun in Region 2. Da das neue Minimum der FS 4 in der Region 2 61 562 Franken beträgt, ändert sich der Lohn nicht. Hingegen steigt das Maximum des Lohnbandes der FS 4 von 91 363 auf 92 607 Franken.

Falls du noch Fragen zu den neuen Lohnregionen hast, kannst du dich umgehend bei transfair melden.

transfair fordert höhere Löhne

Wie du kürzlich erfahren hast, konnten wir uns mit der Post leider noch nicht über die Löhne 2025 einigen. Nun muss eine Schlichtungskommission entscheiden. In der Zwischenzeit findest du mit deinem Januarlohn eine Einmalzahlung von 400 Franken (bei BG 100 Prozent).

Mit dem bevorstehenden Wechsel an der Post-Führungsspitze stehen dem Konzern turbulente Zeiten bevor. Wir machen uns weiterhin für dich stark! Empfiehl uns deinen Kolleginnen und Kollegen, es lohnt sich!