Einbau des Ortszuschlags
Der Ortszuschlag – heute ein separater Zuschlag zum Lohn, mit dem Unterschiede auf dem Arbeitsmarkt und den Lebenskosten ausgeglichen werden sollen – soll nach Willen des Bundesrates künftig direkt in den Lohn eingebaut werden. Das heisst, dass der Zuschlag gestrichen wird. Im Gegenzug will der Bundesrat die Lohnbandobergrenzen um den Betrag der höchsten Ortszuschlagstufe 13 (OZS 13) angehoben werden. Stand heute beträgt dieser höchste Zuschlag 5655 CHF pro Jahr.
Bei jeder einzelnen Mitarbeiterin respektive jedem einzelnen Mitarbeitenden wird die jeweilige OZS in den Lohn eingebaut. Als Beispiel: Ein Mitarbeiter mit OZS 7 erhält nach heutigem Stand jährlich 3045 CHF Zuschlag. Wenn die Zulage gestrichen wird, erhält er einen um diesen Betrag höheren Lohn. Finanziell ändert sich dadurch in einem ersten Schritt also nichts. In einem zweiten Schritt besteht sogar die Möglichkeit, über die jährlichen Lohnmassnahmen einen höheren Lohn zu erhalten. Das ist für jenes Personal möglich, das heute einen tieferen Ortszuschlag als Stufe 13 erhält. In diesem Fall könnte die Differenz zwischen der höchsten OZS und der heutigen Stufe ausgeglichen werden. Am Beispiel von oben wären das 2610 CHF mehr Jahreslohn (5655 CHF von OZS 13 minus 3045 CHF von OZS 7).
transfair hatte sich mit voller Kraft für dieses Modell eingesetzt. Entscheidend ist für den Personalverband, dass es durch diese Anpassung keine Lohnkürzungen gibt. Dafür ist eine Erhöhung der Lohnbandobergrenze um den Wert der Ortszuschlagsstufe 13 zentral. Dieser Schritt wird aber zusätzliche Kosten verursachen. Wie diese genau finanziert werden, ist noch nicht gänzlich geklärt. Für transfair ist klar, dass diese Finanzierung nicht zulasten des Personals erfolgen darf.