transfair nimmt Stellung

Öffentliche Verwaltung

transfair nimmt Stellung

transfair hat sowohl zur Überarbeitung des Verhaltenskodex für das Bundespersonal als auch zur Revision des Bundespersonalgesetzes (BPG) Stellungnahmen eingereicht. Ein grosser Teil der BPG-Revision betrifft umstrittene Regelungen zum Verhältnis zwischen der beruflichen Vorsorge (Pensionskasse) und dem Bundespersonalrecht.

Matthias Humbel

In Kürze

transfair hat zwei Stellungnahmen eingereicht:

  • Zur Revision des Bundespersonalgesetzes (BPG)
  • Zum Verhaltenskodex für das Bundespersonal

BPG-Revision

Im Rahmen der zweiten Ämterkonsultation konnte sich transfair zusammen mit den anderen Personalverbänden der Bundesverwaltung erneut zur Revision des Bundespersonalgesetzes (BPG) äussern. Die Revision umfasst einen Teil zum Datenschutz sowie weitere Anpassungen und einen substanziellen Teil zur beruflichen Vorsorge.

Im ersten Teil hat sich transfair insbesondere gegen die Verschlechterungen, die den Kündigungsschutz für das Personal der Bundesverwaltung aufweichen, gegen die Erhöhung der Fristen bei personalrechtlichen Massnahmen, sowie gegen die weitreichenden Bearbeitungsmöglichkeiten von besonders schützenswerten Daten des Bundespersonals eingesetzt.

Im zweiten Teil zur beruflichen Vorsorge fehlt aus Sicht von transfair weiterhin eine konsequente Lösung des Normenkonfliktes zwischen der Trennung von Finanzierungs- und Leistungsbestimmungen sowie der Fokussierung der Arbeitgeberin auf die Finanzierungsbestimmungen. Zudem kritisiert transfair den Genehmigungsvorbehalt auf Leistungen durch den Bundesrat und plädiert für eine Erhöhung der fixierten Obergrenze der Arbeitgeberbeiträge an die berufliche Vorsorge.

Verhaltenskodex Bundespersonal

Der Verhaltenskodex für das Bundespersonal fasst die wichtigsten Grundsätze und Regeln zusammen, um den Ruf und das Ansehen der Bundesverwaltung zu erhalten und zu stärken. Der Kodex enthält Grundsätze zur Zusammenarbeit, zum Umgang mit Daten und Interessenbindungen, zu Geschenken und Einladungen sowie zu Meldepflichten fest.

Ziel der aktuellen Überarbeitung des Kodex ist es, den Inhalt für die Mitarbeitenden der Bundesverwaltung einfacher und verständlicher zu gestalten.

transfair hat insbesondere zur Interessenabwägung zwischen dem Privatleben der Mitarbeitenden und den Arbeitgeberinteressen Stellung genommen. Der Kodex enthält an verschiedenen Stellen Verweise auf das Privatleben der Mitarbeitenden der Bundesverwaltung, respektive auf berufliche Tätigkeiten nach der Anstellung beim Bund, die teilweise nicht verhältnismässig sind. transfair hat klar zum Ausdruck gebracht, dass auch die Mitarbeitenden der Bundesverwaltung ein Anrecht auf ein Privatleben sowie freie Meinungsäusserung haben. Auch die Ausübung ausserberuflicher Interessen sowie die Wirtschaftsfreiheit der Arbeitnehmenden werden im Kodex zu stark eingeschränkt.