Sozialstandards im IPV

Öffentlicher Verkehr

So­zial­stan­dards im in­ter­na­tio­na­len Schie­nen­per­so­nen­fern­ver­kehr

Aktuell verhandelt die Schweiz mit der EU über den Marktzugang für ausländische Bahnen im internationalen Schienenpersonenfernverkehr (IPV) in die Schweiz. Kommt das neue Abkommen zustande, stellen sich transfair insbesondere Fragen nach den Sozialstandards. Nachfolgende Überlegungen gilt es zu beachten.

Bruno Zeller
Ein Bild von einem Grünen Flix Zug

Für einige Forderungen der Schweiz stehen die Zeichen auf EU-Seite offenbar tendenziell auf positiv. Wie transfair ebenfalls gefordert hat, sollen im internationalen Personenfernverkehr auch künftig Kooperationen möglich sein und nicht ausschliesslich eigenständiger Wettbewerb. Wichtig wäre natürlich, dass dies auch im neuen Vertrag steht.

Auch für die Integration in den Taktfahrplan und in den Tarif gibt es Verständnis. Über die Absicherung der Trassenvergabe wird noch diskutiert. Heutige Ausnahmen der Schweiz im Landverkehrsabkommen von 1999 sollten erhalten werden können (LSVA, Nachtfahrverbot Lastwagen etc.). Für transfair sind jedoch die Arbeitsbedingungen für allfällige neue IPV-Anbieter ein entscheidender Punkt.

GAV-Abschlusspflicht einführen?

Zusammen mit seinem Dachverband Travail.Suisse hat sich transfair Gedanken zu den branchenüblichen Arbeitsbedingungen gemacht. In der Schweiz ist die SBB Inhaberin der Fernverkehrskonzession und hat eine Gesamtarbeitsvertrag (GAV)-Abschlusspflicht mit den Personalverbänden. Eine solche Pflicht könnte man auch den interessierten Anbietern gesetzlich vorschreiben, als Voraussetzung für die Konzession. Die GAV-Pflicht kann im Personenbeförderungsgesetz, Art. 9, Abs. 2 unter Bst. e) aufgenommen werden. Branchenübliche Löhne ergeben sich aus den GAV der drei Fernverkehrsanbieterinnen in der Schweiz (SBB, BLS und SOB), und zwar nicht nur die Minimallöhne.

Richtlinie BAV und GAV

Das Bundesamt für Verkehr (BAV) prüft auf Input der Personalverbände seinerseits, ob ein GAV-Weg gangbar ist. Aus dem Verhandlungsumfeld vernimmt transfair, dass bei der EU eine Richtlinie des BAV zur Absicherung der Sozialstandards denkbar wäre bzw. akzeptiert würde. Sobald die Richtlinie vom BAV erarbeitet ist, werden die Personalverbände zur Stellungnahme einbezogen. Für diesen Fall haben Travail.Suisse und transfair klare Inputs vorbereitet, die deutlich auf einen GAV abzielen. Nur eine magere Richtlinie zum Sozialstandard reicht nicht.