Neues Abkommen mit der EU: Ja – aber …

Neues Abkommen mit der EU: Ja – aber …

Die Verhandlungen mit der EU über die neuen Bilateralen Verträge sind abgeschlossen. Jetzt läuft die innenpolitische Diskussion, an der auch transfair teilnimmt. Unsere Forderungen: kein Einfallstor für Lohndumping und die Sicherung von Schweizer Arbeitsbedingungen im internationalen Personenfernverkehr! Erste Einigungen wurden erzielt.

Manuel Murer
Zwei Hände geben sich die Hand. Im Hintergrund sind eine EU Flagge und eine Schweizer Flagge

Ende Januar haben sich die Gewerkschaften für die innenpolitischen Verhandlungen zu den «Bilateralen III» positioniert. Für transfair steht fest: Die EU ist für eine friedliche Entwicklung und die Zusammenarbeit in Europa zentral. Der Personalverband spricht sich grundsätzlich klar für die Erneuerung und Erweiterung der Bilateralen Verträge aus.

Der Lohnschutz darf nicht ausgehöhlt werden

Die verstärkte Öffnung gegenüber der EU darf allerdings nicht zulasten der Schweizer Arbeitnehmenden gehen! So wie das Vertragspaket jetzt daherkommt, reicht der Schutz gegen Lohndumping nicht aus; wesentliche Teile des Lohnschutzes wurden ausgehöhlt. Damit steigt die Gefahr, dass die Löhne in der Schweiz unter Druck geraten. transfair und sein Dachverband Travail.Suisse stellen konkrete Forderungen, um den Abbau beim Lohnschutz zu kompensieren und diesen zusätzlich zu modernisieren. Nur wenn insbesondere folgende Massnahmen umgesetzt werden, können wir das neue Abkommen unterstützen:

  • Arbeitnehmende, die von Unternehmen aus der EU in die Schweiz entsendet werden, sollen ihre Spesen weiterhin nach Schweizer Recht vergütet bekommen – und nicht, wie neu vorgesehen, nach EU-Regelung. Ansonsten werden ausländische Arbeitnehmende günstiger als inländische, was wiederum die Schweizer Löhne drückt.
  • Die Arbeitgeberquoten für diejenigen Gesamtarbeitsverträge (GAV), die für eine ganze Branche oder Region allgemeinverbindlich gelten, müssen angepasst werden. Damit ein GAV allgemeinverbindlich wird, müssen ihm aktuell mehr als 50 Prozent der Arbeitgeber einer Branche unterstellt sein. Diese Quote gilt es flexibler zu gestalten, um die Löhne und Arbeitsbedingungen in der Schweiz möglichst breit zu schützen.

Landverkehr: Schweizer Löhne für ausländisches Personal!

Sorgen bereitet transfair auch die Schweizer Marktöffnung für ausländische Bahnen im internationalen Personenfernverkehr. Ob wir diesen Teil des neuen Abkommens gutheissen, hängt entscheidend von den Arbeitsbedingungen für ausländische Bahnunternehmen ab. transfair fordert eine GAV-Pflicht und Sozialstandards auf SBB-Niveau – etwa dynamische Löhne nach Erfahrungsjahren! Im Dezember 2024 hat transfair gemeinsam mit anderen Personalverbänden beim Bund eine entsprechende Eingabe gemacht.

Die restlichen Punkte, die die Personalverbände gefordert haben, wurden offenbar abgesichert: Der Schweizer Taktfahrplan hat Vorrang. Dadurch können ausländische Bahnen ausschliesslich Restkapazitäten des Schienennetzes beantragen. Zudem müssen die Unternehmen die Schweizer Tarife – etwa das GA oder das Halbtax – akzeptieren, wenn sie innerhalb der Schweiz Passagiere ein- und aussteigen lassen.

Beim Lohnschutz passierten Mitte Februar erste Schritte in die richtige Richtung: Die Gewerkschaften und Kantone einigten sich auf Massnahmen. Diese werden jetzt im Detail ausgestaltet.

Fahrplan «Bilaterale III» bis zur Volksabstimmung

Eine Grafik, die den Verlauf der Volksabstimmung zu der Bilaterale III zeigt Februar/März 2025 Festlegung Innenpolitisches Paket Mitte Juni 2025 Vernehmlassung zum Innen- und aussen politischen Verhandlungsergebnis Anfang 2026 Botschaft Bundesrat Frühjahr/Winter 2026 Diskussion und Entscheide im Parlament Frühling/Sommer 2027 Ende der Referendumsfrist Frühling/Sommer 2028 Volksabstimmung