Neuer GAV für Post CH und PostFinance

Post/Logistik

Neuer GAV für Post CH und PostFinance

Nach fast einem Jahr Verhandlungen einigten sich die Sozialpartner mit der Post auf ein Kernpaket des neuen Gesamtarbeitsvertrags (GAV). Dieses beschert mehr Einkommen und bezieht auch die Mindestlöhne der Lernenden ein.

Kerstin Büchel
Nach fast einem Jahr Verhandlungen einigten sich die Sozialpartner mit der Post auf ein Kernpaket des neuen GAV

In Kürze

  • Die Verhandlungen zum neuen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) Post CH und PostFinance waren zäh und intensiv.
  • Nun gibt es nach fast einem Jahr ein erfolgreiches Ende.
  • Das bisherige hohe GAV-Niveau bleibt erhalten, zahlreiche Verbesserungen kommen hinzu – zum Beispiel ein zusätzlicher Feiertag für alle oder höhere Treueprämien.
  • Der neue GAV tritt per 1. Januar 2025 in Kraft.

Die Verhandlungen zum neuen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) Post CH und PostFinance waren zäh und intensiv. Nun gibt es nach fast einem Jahr ein erfolgreiches Ende. Erklärtes Ziel war es, den Mitarbeitenden auch künftig attraktive Anstellungsbedingungen zu bieten. Diese Vereinbarungen gelten für die rund 25’500 Mitarbeitenden der Post sowie für rund 2’800 Mitarbeitende von PostFinance.

Was ist neu im GAV ab 2025?

Das bisherige Niveau bleibt erhalten, zahlreiche Verbesserungen kommen hinzu. Insbesondere gibt es ab 2025 diese Neuerungen:

  • Höhere Zuschläge für Abend-, Nacht-, Sonntags- und Piketteinsätze – diese Zuschläge steigen um bis zu 20 Prozent. Konkret zahlt die Post für Pikettdienste 6 statt wie bisher 5 Franken pro Stunde. Die Abend- und Nachtarbeit erhält einen Zuschlag von 8 statt bisher 7 Franken und für die Sonntagsarbeit gibt es neu 12,50 statt 11 Franken.
  • Erhöhung des Geldbetrags bei den Treueprämien von 1500 auf 1650 Franken pro fünf Jahre Treue zum Unternehmen.
  • Neue Feiertagsregelung: Neu gelten schweizweit zehn statt neun Feiertage.
  • Für strukturelle, jährliche Lohnmassnahmen stehen künftig 0,4 Prozent der Lohnsumme zur Verfügung.
  • Neu gibt es nur noch zwei Lohnregionen statt bislang vier, und zwar die zwei höheren, besser bezahlten Lohnregionen.
  • Die Mindestlöhne der Lernenden sind erstmals in den GAV integriert und somit auch in die jährlichen Verhandlungen zu den Lohnmassnahmen.

Bewährtes bleibt bestehen, beispielsweise:

  • mindestens 6 Wochen Ferien
  • 18 Wochen Mutterschaftsurlaub bei 100 Prozent Lohn
  • 4 Wochen Vaterschaftsurlaub/Elternzeit
  • Sperrtage für Teilzeitbeschäftigte
  • Beiträge an Kinderbetreuung (bei erfüllten Bedingungen)
  • attraktive Versicherungslösungen

Neuer GAV tritt per 1. Januar 2025 in Kraft

Die relevanten Gremien des Personalverbands transfair und die Verwaltungsräte der Post sowie von PostFinance haben das Verhandlungsergebnis genehmigt. Damit können der neue Dach-GAV, der auch im Vollzug des GAV Neuerungen bringt, und die beiden Firmen-GAV am 1. Januar 2025 in Kraft treten. Die neuen Verträge lösen die Verträge aus dem Jahr 2021 ab und gelten für mindestens drei Jahre. Sie können im gegenseitigen Einvernehmen um zwölf oder 24 Monate verlängert werden.

transfair zeigt sich zufrieden

transfair freut es, dass der neue GAV viele Verbesserungen eines insgesamt sehr guten GAV-Niveaus enthält. Es ist sehr erfreulich, dass transfair die meisten Forderungen seiner Mitglieder, die 2023 in einer umfangreichen Befragung und Vernehmlassung erhoben wurden, durchsetzen konnte. Das ist im gegenwärtigen Umfeld nicht selbstverständlich. Es bleibt ein Wermutstropfen, dass noch bessere Optionen möglich gewesen wären, die aber leider nicht die Zustimmung aller Beteiligten fanden.

Sicher ist: transfair wird sich auch in Zukunft für zeitgemässe, faire und attraktive Arbeitsbedingungen einsetzen. Ein besonderer Dank geht an dieser Stelle an die stets engagierten Verhandlungsdelegationen und die involvierten Basismitglieder von transfair während dieser langen Verhandlungsperiode.

Nächste Schritte

Der jetzt verhandelte GAV stellt ein sogenanntes Kernpaket dar. Dieses soll ergänzt werden mit den Ergebnissen der Nachverhandlungen aus den Bereichen Logistik-Services sowie PostNetz und PostFinance. Die diesbezüglichen Verhandlungen starten im Oktober 2024.

Weitere GAV bei der Post

Wie bereits am 4. Juli 2024 auf der Website von transfair berichtet, gibt es bei der Post weitere GAV: Die arbeitsrechtlichen Bestimmungen für die GAV-Mitarbeitenden der PostAuto AG, der PostLogistics AG, der Post Immobilien Management und Services AG, der Presto AG und der notime (Schweiz) AG sind in separaten Firmen-GAV geregelt. Diese werden in eigenen Delegationen mit den Sozialpartnern verhandelt. Entsprechend sind die Mitarbeitenden in diesen Konzerngesellschaften nicht direkt von den Veränderungen im GAV Post CH ab 1. Januar 2025 betroffen.