Definitive Einschränkung der BerufsIV
Die SBB schränkt nun diese Versicherung definitiv ein. Bereits im April 2022 wurde die medizinische Berufsinvalidität durch die SBB im Rahmen von geplanten einseitigen Sparmassnahmen bei der Pensionskasse vorsorglich gekündigt. Die SBB hebt nun diese Kündigung wieder auf, schränkt die Zugangsbedingungen jedoch wie folgt ein:
- Anspruch neu erst nach 15 Dienstjahren (bisher 10 Dienstjahre).
- Anspruch neu erst ab dem 55. Lebensjahr (bisher 50. Lebensjahr).
- Anspruchsberechtigt sind neu die Lohnstufen A-J (bisher alle Mitarbeitenden).
Wie bereits durch die SBB kommuniziert, ist die medizinische Berufsinvalidität eine allein durch sie gewährte und finanzierte Zusatzleistung, sie ist deshalb nicht Bestandteil von Mitsprache oder Verhandlungen mit den Sozialpartnern. Die rechtliche Grundlage für eine Intervention durch die Verbände ist demzufolge nicht gegeben. Die Modalitäten sind lediglich in einem Vertrag zwischen den SBB, bzw. SBB Cargo und der Pensionskasse SBB geregelt.
Obwohl die Einschränkung des Zugangs zur Berufsinvalidität nun Tatsache wird, begrüsst transfair das weitere Fortbestehen der Versicherung. Die angepassten Zugangsbedingungen gelten ab dem 1.4.2023. Die bisherigen Bedingungen gelten noch bis zum 31.3.2023. Das Datum des Beginns der Lohnfortzahlung ist dabei massgebend.