Lohnerhöhung für das BLS-Personal

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Lohnerhöhung für das BLS-Personal

Das Ergebnis der Lohnverhandlungen 2025 mit der BLS ist da: Die Angestellten im GAV BLS und BLS Cargo profitieren nächstes Jahr von Lohnmassnahmen von insgesamt 2,2 Prozent. Für transfair ein vertretbares Resultat.

Andreas «Res» Dellenbach
Eine BLS-Reisebegleiterin berät einen Kunden und eine Kundin mit einem BLS-Prospekt in den Händen

In Kürze

  • Die Angestellten im GAV BLS und BLS Cargo profitieren 2025 von Lohnmassnahmen von insgesamt 2,2 Prozent.
  • Ab dem 1. April 2025 gewährt die BLS Mitarbeitenden mit familiären Verpflichtungen zudem eine Betreuungszulage zusätzlich zur kantonalen Familienzulage.
  • Für transfair ist das Lohnergebnis 2025 ein vertretbares, gut austariertes Resultat, das soziale Verantwortung zeigt.

Die Sozialpartner transfair, VSLF und SEV haben sich mit der BLS auf Lohnmassnahmen von insgesamt 2,2 Prozent geeinigt. Die Lohnmassnahmen gelten für alle Angestellten im GAV der BLS AG und BLS Cargo (Schweiz) und setzen sich wie folgt zusammen:

  • 0,8 Prozent generelle Erhöhung
  • 0,9 Prozent individuelle Erhöhung (GAV)
  • 300 CHF Einmalprämie
  • 0,2 Prozent Erhöhung Verpflegungs-Entschädigung

Generelle Erhöhung

Durch die allgemeine Lohnerhöhung von 0,8 Prozent der Lohnsumme konnte einem weiteren Kaufkraftverlust der BLS-Mitarbeitenden erfolgreich entgegengewirkt werden – eine positive und wertvolle Massnahme zur Unterstützung und Anerkennung der Mitarbeitenden.

Individuelle Erhöhung

Die 0,9 Prozent der im GAV festgelegten finanziellen Mittel für lohnsystembedingte Lohnanpassungen waren nicht Bestandteil der Verhandlungen.

Einmalprämie

Die Einmalprämie von 300 CHF (bei einem Beschäftigungsgrad von 100 Prozent) wird als Geste zur Advents- und Weihnachtszeit bereits mit dem Dezemberlohn 2024 ausgezahlt.

Anpassung der Entschädigungen im Bereich Verpflegung

Die Ansätze für die Verpflegungs-Entschädigungen werden per 1. April 2025 um 2 CHF erhöht. Das entspricht 0,2 Prozent der Lohnsumme. Für Mittag- bzw. Abendessen gibt es pro Mahlzeit neu 22 CHF statt 20 CHF, bei Selbstverpflegung («Rucksackverpflegung») neu 15,50 CHF statt 13,50 CHF und beim Lok- und Zugpersonal pro Arbeitstag 19 CHF statt 17 CHF.

Zusätzliche Familienzulage

Ausserdem erfreulich ist eine weitere Massnahme, die die BLS neben den Lohnmassnahmen ergreift: Ab dem 1. April 2025 profitieren Mitarbeitende mit familiären Verpflichtungen von einer Betreuungszulage, welche die BLS zusätzlich zur kantonalen Familienzulage freiwillig gewährt. Die Zulagen betragen monatlich 140 CHF bei Erstanspruch und 70 CHF bei Zweitanspruch.

Einschätzung von transfair

Für transfair ist das Lohnergebnis 2025 ein vertretbares, gut austariertes Resultat. Die Sozialpartner versuchten, mit der BLS trotz herausforderndem Marktumfeld und diverser Abhängigkeiten ein tragfähiges Ergebnis zu erzielen. Das ist grösstenteils gelungen. Insgesamt handelt es sich um vielfältige Massnahmen, die sowohl die unmittelbaren finanziellen Bedürfnisse als auch die langfristige soziale Absicherung der Mitarbeitenden in den Mittelpunkt stellen. Das Massnahmenbündel zeigt soziale Verantwortung und wird von vielen Mitarbeitenden mit Sicherheit positiv aufgenommen werden.