Ein eigener GAV für PostAuto-Unternehmen

Post/Logistik

BUS CH: Ein eigener GAV für PostAu­to-Un­ter­neh­men im Tessin

Im Kanton Tessin gibt es für PostAuto-Unternehmen (PU) einen neuen Gesamtarbeitsvertrag, den GAV Bus CH Tessin. Zuvor wurde im Kanton Tessin ein GAV für das gesamte Strassentransportgewerbe allgemeinverbindlich erklärt. Diese sollen faire Arbeitsbedingungen sowie einen besseren Dialog zwischen den Sozialpartnern fördern. Der GAV Bus CH Tessin gilt rückwirkend per 1. Oktober 2024 und bleibt bis mindestens Ende 2025 in Kraft.

Nadia Ghisolfi
Ein Postauto in Bellinzona

In Kürze

  • Neuer Gesamtarbeitsvertrag (GAV) von BUS CH Sektion Tessin fördert bessere Arbeitsbedingungen für Fahrerinnen und Fahrer im südlichsten Kanton.
  • Der GAV gilt im Tessin für alle Strassenverkehrsunternehmen im Transport für Dritte, ausgenommen sind Taxidienste und Verwaltungs-/Managementpersonal.
  • Die neue Sozialpartnerschaft stärkt die Zusammenarbeit, bewahrt bestehende Standards und vertritt gemeinsame Interessen gegenüber Behörden und Öffentlichkeit.
  • Der GAV tritt rückwirkend per 1. Oktober 2024 in Kraft und gilt bis Ende 2025 mit automatischer Verlängerung in den Folgejahren.

Ein neuer GAV für das Strassenverkehrsgewerbe im Tessin

Der Staatsrat des Kantons Tessin hat nach langwierigem politischem Ringen einen GAV für das Strassentransportgewerbe für allgemeinverbindlich erklärt. Dieser hätte auch die privaten PostAuto-Unternehmen (PU) mit eingeschlossen, die im Auftrag von PostAuto rund die Hälfte des Netzes betreiben. Im Kanton Tessin haben sie nun jedoch ihren eigenen Gesamtarbeitsvertrag – den GAV BUS CH Tessin. Dieser bringt für die Fahrerinnen und Fahrer wichtige Neuerungen mit sich. Bisher waren ihre Arbeitsbedingungen in einer Vereinbarung zwischen PostAuto, transfair und der Gewerkschaft syndicom festgelegt.

Stärkere Zusammenarbeit durch Sozialpartnerschaft

Auf diese politischen Neuerungen haben die BUS CH Sektion Tessin, transfair, OCST und syndicom reagiert und eine Sozialpartnerschaft ins Leben gerufen. Diese soll die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeberinnen und Arbeitnehmer stärken und den sozialen Frieden sichern. Zudem ist es ein Ziel des neuen GAV Bus CH Tessin, gemeinsame Interessen von Unternehmen und Arbeitnehmenden gegenüber Behörden und der Öffentlichkeit zu vertreten.

Für wen gilt der neue GAV Bus CH Tessin?

Seit dem 1. Oktober 2024 besteht zwischen Bus CH Sektion Tessin und den obigen Sozialpartnern eine neue Partnerschaft inkl. eines neuen GAV, der für die angeschlossenen PostAuto-Unternehmen (PU) im Tessin gilt.

Das meint transfair

Der neue GAV BUS CH ist ein wichtiger Schritt zu besseren Arbeitsbedingungen für PU. Durch klare Regelungen zu Kündigungsfristen, Treueprämien und Mahlzeitenentschädigungen bietet der GAV den Mitarbeitenden bessere Arbeitsbedingungen und mehr Sicherheit und ist richtungsweisend für die ganze Schweiz.

Die wichtigsten Neuerungen in der Übersicht

Hier findest du relevantesten Neuregelungen:

Kündigung

Nach dem 55. Lebensjahr gelten die folgenden Kündigungsfristen:

  • Im 1. Dienstjahr 1 Monat
  • Vom zweiten bis zum fünften Dienstjahr 2 Monate
  • Vom sechsten bis zum neunten Dienstjahr 3 Monate
  • Ab dem zehnten Dienstjahr 4 Monate

Treueprämie

Jeweils nach Vollendung des fünften Dienstjahres haben die Mitarbeitenden Anspruch auf eine Treueprämie. Das Personal hat die Wahl zwischen einer Woche bezahltem Urlaub oder 1500 Franken. Die Berechnung erfolgt einheitlich auf der Grundlage des durchschnittlichen Beschäftigungsgrades der letzten fünf Jahre. Die Treueprämie muss bis zum Zeitpunkt des Entstehens des nächsten Anspruchs bezogen werden. Bei Austritt aus der Unternehmung besteht kein Pro-Rata-Anspruch auf eine noch nicht fällige Treueprämie.

Mahlzeitenentschädigung

Falls die Pause nicht am Arbeitsort bezogen werden muss, hat das dem AZG unterstellte Personal Anspruch auf eine Entschädigung von 11 Franken.

Friedenspflicht

Die Vertragsparteien des GAV verpflichten sich, in Bezug auf Angelegenheiten, die in diesem Vertragswerk (GAV und entsprechende Anhänge) geregelt sind, den Arbeitsfrieden zu wahren. Differenzen bezüglich der Arbeitsbedingungen, die nicht im vorliegenden Vertrag geregelt sind, müssen von den Vertragsparteien diskutiert und wenn immer möglich, im Sinne dieses GAV gelöst werden.

Erworbene Rechte

Die im Unternehmen zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses GAV im Vergleich zu jenen des vorliegenden GAV besseren Bestimmungen dürfen nicht verschlechtert werden.

Inkrafttreten

Dieser GAV ist am 1. Oktober 2024 in Kraft getreten und ist bis zum 31. Dezember 2025 gültig. Danach verlängert er sich jeweils um ein Jahr, sofern er nicht von einer der Vertragsparteien unter Einhaltung einer Frist von 6 Monaten gekündigt wird. Sollte während der Geltungsdauer dieses GAV ein GAV auf nationaler Ebene eingeführt werden, wird das vorliegende Vertragswerk hinfällig. Bei Änderungen der Vereinbarung Eckwerte resp. minimale Vorgaben in den Anstellungsbedingungen für die PostAuto-Unternehmer (PU) wird der GAV angepasst.

Beitrag zu den Vollzugskosten (ab Januar 2025)

Der Arbeitgeber zieht vom Grundlohn der diesem GAV unterstellten Arbeitnehmenden einen monatlichen Beitrag in Höhe von CHF 10 an die Vollzugskosten ab. Bei einem Beschäftigungsgrad von 50 Prozent oder weniger beträgt der Beitrag CHF 5. Die Vollzugskostenbeiträge werden in einen entsprechenden Fonds eingezahlt, der von der Paritätischen Kommission verwaltet wird. Durch den Fonds werden Ausgaben im Zusammenhang mit der Aus- und Weiterbildung, dem Vollzug und Umsetzung des GAV sowie der kollektiven Interessenvertretung der Arbeitnehmenden finanziert.