Die Verhandlungen für den GAV 2025 sind abgeschlossen

Post/Logistik

Die Verhandlungen für den GAV 2025 sind abgeschlossen

Die Delegationen der Post, des Personalverbands transfair und der Gewerkschaft syndicom haben die Verhandlungen für einen neuen GAV 2025 abgeschlossen. Mit dem Verhandlungsergebnis ist ein weiterer Meilenstein erreicht. Nach den Gewerkschaften müssen die Konzernleitung und die Verwaltungsräte der Post und von PostFinance das Ergebnis noch gutheissen.

Kerstin Büchel
Post Mitarbeitende

GAV2025

Nach rund neun Monaten intensiver Verhandlungen konnten die Delegationen der Sozialpartner Post, transfair und syndicom ein Ergebnis für einen neuen Dach-GAV sowie zwei neue Firmen-GAV Post CH und PostFinance AG erzielen. Die Erläuterungen zu den einzelnen Verträgen findest du unten in den „Fragen und Antworten“. Damit ist ein weiterer Meilenstein auf dem Weg zu einem neuen GAV erreicht. Nach den Gewerkschaften müssen die Konzernleitung und die Verwaltungsräte von Post und PostFinance das Verhandlungsergebnis noch gutheissen.

Danach wird transfair euch im Detail über die Inhalte des neuen Dach-GAV sowie der beiden neuen Firmen-GAV Post CH und PostFinance AG informieren. transfair geht davon aus, dass Anfang September breit kommuniziert werden kann. Alle Mitarbeitenden im GAV erhalten im September ein Schreiben mit einer Übersicht zu den geplanten Neuerungen. Die neuen Verträge sollen per 1. Januar 2025 in Kraft treten.

Fragen und Antworten

Was ist der Dach-GAV?

Die Vereinbarung Dach-GAV regelt die schuldrechtlichen Bestimmungen wie z. B. die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien für Die Schweizerische Post AG, Post CH AG, Post CH Netz AG, Post CH Kommunikation AG, PostFinance AG, PostAuto AG, Post Immobilien Management & Services AG und notime (Schweiz) AG.

Was beinhalten die Firmen-GAV Post CH und PostFinance AG?

Die Firmen-GAV Post CH und PostFinance AG regeln die normativen Bestimmungen für die dem GAV unterstellten Mitarbeitenden, also die konkreten, arbeitsvertraglichen Themen für die Mitarbeitenden im Geltungsbereich. Dies sind rund 25'500 Mitarbeitende bei der Post CH und rund 2'800 bei der PostFinance AG. Zu den normativen Bestimmungen zählen unter anderem Themen wie Arbeitszeit, Ferien oder Leistungen bei Krankheit und Unfall. Die Bestimmungen der beiden Firmen-GAV sind mit ein paar wenigen Ausnahmen identisch.

Gibt es noch andere GAV bei der Post?

Die arbeitsrechtlichen Bestimmungen für die GAV-Mitarbeitenden der PostAuto AG, der PostLogistics AG, der Post Immobilien & Management Services AG, der Presto AG und der notime (Schweiz) AG sind in separaten Firmen-GAV geregelt. Diese werden in eigenen Delegationen mit den Sozialpartnern verhandelt. Entsprechend sind die Mitarbeitenden in diesen Konzerngesellschaften nicht von den Veränderungen im GAV Post CH ab 1. Januar 2025 betroffen.