Nach zähen Verhandlungsrunden und schwierigen Auseinandersetzungen in der Verhandlungsgemeinschaft der Personalverbände sind nun die Neuerungen auf Basis des Beschlussprotokolls in den GAV eingeflossen. Das Beschlussprotokoll mit den Resultaten wurde durch die drei Verbände transfair, SEV und KVöV angenommen. transfair begrüsst, dass heute auch der VSLF nach langem Hin und Her den GAV mitunterzeichnet hat.
Die Vertragsparteien haben sich auf eine Laufdauer des neuen GAV von vier Jahren geeinigt. Das Inkrafttreten erfolgt am 1. Januar 2023 und eine erstmalige Kündigung ist per 31.12.2026 möglich. Bis Ende 2022 bleibt noch der seitens Arbeitgeber gekündigte GAV in Kraft.
transfair erachtet den neuen Vertrag als gut austariert zwischen den Themen Lohn und den Arbeitszeitregelungen. Selbstverständlich gilt es ab 2023, Erfahrungen mit der Umsetzung des neuen GAV zu machen. Es ist ausserordentlich wichtig, dass SBB Cargo International den Schienengüterverkehr durch die Schweiz auf Basis dieses GAV durchführt und damit Arbeit und hochwertige Stellen in der Schweiz sichert.