Arbeitszeit-Verhandlungen mit der SBB nehmen Fahrt auf

Öffentlicher Verkehr

Ar­beits­zeit-Ve­rhand­lun­gen mit der SBB nehmen Fahrt auf

Auf Basis der Vereinbarung über die Verlängerung des GAV SBB starten nun die Verhandlungen zu den bereichsspezifischen Arbeitszeitregelungen (BAR) bei der Bahnproduktion. transfair plädiert für mehr Gesundheit und Erholung der Mitarbeitenden – die SBB setzt auf kostenoptimierten Personaleinsatz.

Bruno Zeller
Eine Lokführerin im Führerstand

Arbeitszeitregeln für vier Berufsgruppen

Aktuell startet transfair zusammen mit den anderen Personalverbänden (SEV, VSLF und KVöV) in die Arbeitszeit-Verhandlungen mit der SBB. Konkret geht es um die sogenannten bereichsspezifischen Arbeitszeitregelungen (BAR) für die vier Berufsgruppen Lokpersonal, Kundenbegleitung, Rangier- und Cleaningpersonal. Zuvor hatten sich die Verhandlungsparteien gegenseitig Forderungen gestellt. Das Anliegen der Verbände: Arbeitszeitregeln zugunsten der Mitarbeitendengesundheit und eine gute Planbarkeit des Berufs- und Privatlebens. Dabei liegt der Fokus auf ausreichend und zusammenhängenden freien Tagen, auf Pausen, einer vernünftigen Dauer der maximalen Arbeitsschicht sowie ausreichender Ruheschicht. Die Arbeit an Wochenenden und in der Nacht soll durch mehr Erholungszeit besser abgegolten und damit attraktiver werden. Arbeiten in der Freizeit sollen sich reduzieren.

Vom neuen Personalbewirtschaftungssystem, das bei der SBB voraussichtlich 2028 für Fahrzeug- und Personaleinsatzplanung «scharfgeht», erwartet transfair, dass es bereichsspezifische Bedürfnisse des Personals abbilden kann. Weiter muss die Verständigung bei Dienständerungen verbindlich geregelt werden.

Die SBB will auch ihren Sparauftrag umsetzen

Aus den Forderungen der SBB geht hervor, dass sie die Jahreseinteilung individualisieren möchte, um persönliche Wunschschichten der Mitarbeitenden besser zu ermöglichen. Dabei würden die Schichten allerdings erst zu einem späteren Zeitpunkt mit dem Dienstinhalt ergänzt. Grundsätzlich sieht die SBB vor, Mindestarbeitszeiten aufzuheben, die Erholungszeit zu beschränken, Zeitpauschalen für Arbeiten neben den Kernaufgaben zu reduzieren, Ruheschichten und Pausen möglichst nur nach Arbeitszeitgesetz (AZG) zu planen sowie Einschränkungen für Nacht- und Frühdienste zu lockern. Der Sparauftrag aufgrund des übergeordneten SBB-Sparprogrammes ist unverkennbar.

Die Forderungen der beiden Parteien liegen aktuell weit auseinander und werden nun thematisch strukturiert, was Lösungssuche und Verhandlungen ermöglichen sollte. Zu den näheren Forderungen geben wir gerne Auskunft.