Anschlussvereinbarung Swisscom Services AG

ICT

An­schluss­ve­rein­ba­rung Swisscom Services AG

Aline Leitner

Die Sozialpartner haben die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen bei Swisscom Services bisher mit einer Anschlussvereinbarung an den GAV von Swisscom geregelt; das bleibt auch zukünftig so. transfair hat erfolgreich verhandelt: Swisscom Services positioniert sich mit wenigen Abweichungen. Die Bedingungen sind nach wie vor deutlich über dem Standard in der Contact-Center-Branche.

Die Abweichungen im Überblick

  • Ferien: Die Ferienansprüche wurden für alle Altersgruppen angehoben und betragen neu: bis 49 Jahre jeweils 28 Tage, 50 bis 59 Jahre jeweils 30 Tage und ab 60 Jahren jeweils 31 Tage
  • Lohntabelle: Anhebung der Mindestlöhne gemäss neuer Lohntabelle
  • Mutterschaftsurlaub: 20 Wochen (bisher 18 Wochen)
  • Vaterschaftsurlaub: 20 Tage (bisher 15 Tage)
  • Erhöhung der Ausbildungszulage auf CHF 290 (bisher CHF 250)
  • Gleitzeit-Saldo: max. 42 Stunden Guthaben per Ende Kalenderjahr
  • Aus- und Weiterbildung: Wie bisher unterstützen wir die berufsorientierte Aus- und Weiterbildung; konkrete Leistungen (zeitliche/finanzielle Beteiligung) werden individuell vereinbart.
  • Altersteilzeitmodell: keine generelle Einführung eines Altersteilzeit-Modells, da nur wenige Mitarbeitende davon profitieren könnten und diese bereits meist in Teilzeit-Pensen arbeiten

Alle Änderungen treten per 1.1.2024 in Kraft.

Das Swisscom-Personal erhält einen modernisierten GAV

Der neue GAV gilt ab 1. Januar 2024 und hält einige Verbesserungen bereit. So gibt es neu einen Elternurlaub, mehr Ferien und auch die flexiblen Arbeitszeitmodelle werden gestärkt. transfair ist stolz auf das neue Vertragswerk und zeigt sich zufrieden.