Mehr Kontrolle und Sanktionen bei der Lohnungleichheit
Weiter wird gefordert, dass die Lohnanalysen regelmässiger wiederholt werden müssen. Die einzige Sanktion, welche einem Unternehmen mit ausgewiesener Lohndiskriminierung heute droht, ist, dass das Unternehmen die Lohnanalyse wiederholen muss. Ob diese Wiederholung für alle Unternehmen gilt, die eine unerklärte Lohndifferenz aufweisen, oder nur für solche, welche über der Toleranzschwelle liegen, ist unklar. Weisen Unternehmen signifikante Lohndiskriminierungen auf, dann sollen sie die Lohnanalyse in jedem Fall wiederholen müssen. Die Motion fordert, dass die Lohnanalyse für alle Unternehmen verpflichtend alle vier Jahre wiederholt werden muss.
Unternehmen sollen darüber hinaus verpflichtet werden, Lohnanalysen im Rahmen der bestehenden arbeitsmarktlichen Kontrollen durchzuführen. Das aktuelle GlG lässt zu viele Spielräume und ist nicht verbindlich genug. Bisher sieht das Gesetz keine Kontrolle und insbesondere auch keine Sanktionen vor, im Falle, dass die Lohngleichheit nicht eingehalten wird. Es wird gefordert, dass Unternehmen bei unerklärten Lohndifferenzen verpflichtet werden, wirksame und zweckmässige Massnahmen zu ergreifen. Geschieht dies nicht innerhalb von vier Jahren, sollen Unternehmen dafür sanktioniert werden.