WAK-N beantragt Rückweisung der Totalrevision Zollgesetz

Öffentliche Verwaltung

WAK-N beantragt Rückweisung der Totalrevision Zollgesetz

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) ist diese Woche auf ihren Entscheid zur Totalrevision des Zollgesetzes zurückgekommen. Sie beantragt dem Nationalrat nun die Rückweisung des Geschäftes an den Bundesrat. Sollte das Parlament der Kommission folgen, stünde das BAZG vor einem Scherbenhaufen. Die Auswirkungen sind noch offen.

Olivia Stuber

In Kürze

  • Die für die Zollgesetzrevision zuständige Kommission des Nationalrats beantragt dem Parlament die Rückweisung des Geschäfts an den Bundesrat.
  • Damit müsste dieser die Revision nochmals überarbeiten.
  • Der Prozess dürfte sich dadurch um Jahre verzögern.
  • Die Auswirkungen einer solchen Rückweisung auf das Personal und die Arbeitsbedingungen sind noch offen.
  • transfair wird dies in den nächsten Sozialpartnergesprächen klären und danach wieder informieren.

Bereits im April 2023 wurde es knapp in der WAK-N. Damals lehnte eine hauchdünne Mehrheit von 11 zu 9 Stimmen einen Rückweisungsantrag ab. Nun ist die WAK überraschend auf diesen Entscheid zurückgekommen und hat an ihrer Sitzung von Anfang Woche mit nun 13 zu 11 Stimmen den Antrag zur Rückweisung der Totalrevision des Zollgesetzes an den Bundesrat angenommen.

Noch ist nichts definitiv entschieden

Die Rückweisung ist noch kein definitiver Entscheid, denn der Antrag der WAK-N wird nun dem Parlament vorgelegt. Dieses wird  abschliessend entscheiden. Da die Detailberatung der Geschäfte aber jeweils in den Kommissionen erfolgt und die Mehrheitsverhältnisse des Parlaments auch bei der Zusammenstellung der Kommissionen berücksichtigt werden, haben diese Entscheide starke Signalwirkung. In der Regel folgt der Rat denn auch den Empfehlungen der Kommission. Damit ein solcher Entscheid möglichst bald getroffen werden kann, soll der Nationalrat nach dem Willen der WAK-N bereits in der Sommersession darüber beraten. Diese beginnt am 30. Mai und dauert bis 16. Juni 2023.

BAZG steht vor Scherbenhaufen

 

Bestätigt das Parlament die Rückweisung, steht das BAZG vor einem gewaltigen Scherbenhaufen. Zwei Wochen nachdem bereits Direktor Christian Bock das BAZG verlassen hat, droht nun auch für Dazit und die Reorganisation des BAZG fundamental wichtige Gesetzesrevision das (vorläufige) Aus. Die Rückweisung hätte zur Folge, dass der Bundesrat die Revision des Zollgesetzes nochmals überarbeiten und dann dem Parlament nochmals zur Konsultation vorlegen müsste. Der gesamte Prozess dürfte sich dadurch um ein paar Jahre verzögern.

Was bedeutet dies fürs Personal?

Welche Auswirkungen dies auf das Personal des BAZG und die Anstellungsbedingungen hat, ist momentan noch offen. Die Verhandlungen der Sozialpartner über die künftigen Arbeitsbedingungen sind weit fortgeschritten. Zuletzt hatte transfair mit dem BAZG auch an Übergangsregelungen bis zum Inkrafttreten der neuen Rechtsgrundlagen ausgearbeitet.

Es wird nun in den nächsten Sozialpartnergesprächen zwischen den Personalverbänden und dem BAZG darum gehen, welchen Einfluss die sich nun allenfalls drastisch ändernde Ausgangslage auf die bisherigen Verhandlungen hat. Dass das BAZG mit seiner Reorganisation dem parlamentarischen Prozess vorgegriffen hat und unilateral tiefgreifende Änderungen vorgenommen hat, verkompliziert die Situation nun erheblich. transfair wird wieder informieren, sobald die Situation geklärt ist und steht seinen Mitgliedern zur Verfügung.