Absicherung des Kooperationsmodells hat Priorität
Wie transfair bereits in seiner Resolution am Kongress 2023 deutlich gemacht und im Januar 2024 mündlich am Treffen mit Bundesrat Rösti dargelegt hat, fordert transfair in den kommenden Verhandlungen mit der EU die Fortsetzung des bewährten Kooperationsmodells mit den ausländischen Bahnen. Die Absicherung dieses Modells hat Priorität, vor einer Marktöffnung. Im Zweckartikel 1 des bestehenden Landverkehrsabkommens wurde der gegenseitige Marktzugang im Schienenpersonenverkehr als Ziel beschrieben. Daraus folgt aus Sicht des Personalverbandes jedoch nicht, dass sich die Schweiz damit bereits zu einer Marktöffnung verpflichtet hätte. Um das weltweit bewunderte, einzigartige und vor allem exzellent funktionierende öV-System zu schützen, lehnt transfair die Liberalisierung des IPV grundsätzlich ab.
Die Schweiz soll weiterhin den IPV selbstständig mit Kooperationen durchführen können. Diese reihen zwei nationale Fernverkehre aneinander. Die SBB gestaltet diese Zusammenarbeit mit den ausländischen IPV-Anbietern, was sich bewährt hat. Mit dem Kooperationsmodell ist der IPV auch ohne Marktöffnung gut durchführbar und von einer laufenden, dynamischen Rechtsübernahme nicht betroffen.