Sicherheitselemente im öV ausbauen

Öffentlicher Verkehr

Si­che­rheit­se­le­mente im öV ausbauen

Der Bundesrat hat strategische Ziele für 2024 bis 2027 festgelegt. Darin fordert er von der SBB, das hohe Sicherheitsniveau für Kundschaft und Personal aufrechtzuerhalten. Daher irritiert seine knappe Antwort auf die Interpellation zur SBB-Transportpolizei (TPO) von Greta Gysin, Nationalrätin und Präsidentin von transfair.

Bruno Zeller
Zwei Sicherheitsbeamte der SBB auf dem perron und ein Zug fährt im Hintergrund ein.

Interpellation: transfair verlangt Antworten

Die Interpellation erkundigt sich, ob die Präsenz der TPO auf schwierigen Zügen erhöht werden soll. Ebenfalls Thema der Interpellation: Wie ernsthaft verfolgen die Strafbehörden bei Aggressionen und Tätlichkeiten gegen öV-Mitarbeitende die Täter und Täterinnen? Auf die gestellten Fragen geht der Bundesrat nicht direkt ein. Stattdessen verweist er auf die Zuständigkeit für die Sicherheit an die konzessionierten Transportunternehmen und für die Strafverfolgung an die kantonalen Staatsanwaltschaften. Natürlich stimmt das im Grundsatz. Offensichtlich hat es der Bundesrat aber nicht für nötig gehalten, sich ein Bild über die Lage zu verschaffen – zum Bedauern von transfair.

Sicherheitselemente ausbauen

Aus Sicht von transfair sollten die SBB und andere öV-Unternehmen ihre Sicherheitsmassnahmen ausbauen, basierend auf der Rückmeldung des Bundesrates. Das bedeutet im Fall der TPO, den Ausbau der notwendigen Personalressourcen an die Hand zu nehmen. Die SBB hat den Schutz des Personals in den bundesrätlichen Zielen und somit grünes Licht. transfair begrüsst jede technische und personelle Massnahme, welche die Unternehmen in den Schutz des Personals investieren. Ende September 2024 informiert die SBB zum Thema.

Enge Begleitung nach einem Übergriff

Die Betreuung von Mitarbeitenden, die Opfer eines Übergriffs werden, weist noch Lücken auf.

Daher der dringende Appell an die öV-Unternehmen, die kantonalen Polizeikorps und die Staatsanwaltschaften: Offizialdelikte gegen öV-Personal müssen konsequent verfolgt werden. Andernfalls sind die Leittragenden die Mitarbeitenden, während die Täter ungestraft davonkommen.