Verhandlungsresultate im Überblick
Lohnentwicklung
Der Lohnanstieg orientiert sich künftig an einer «Ideallinie» vom Basiswert zum Lohnmaximum. Der direkte Zusammenhang zwischen der Personalbeurteilung (Buchstaben A – E) und der Lohnentwicklung wird aufgehoben. Deshalb sind laufende Dialoge im Sinne von Entwicklungsgesprächen zwischen Führungskräften und Mitarbeitenden erforderlich.
Neue Lohnsystematik mit gesicherten Lohnerhöhungen
Neu liegt der Entscheid über die Lohnentwicklung stärker bei der Führungskraft, die dafür ein Teambudget erhält. Das Teambudget setzt sich aus individuellen Budgetanteilen zusammen. Die Budgetanteile berechnen sich nur aufgrund der Position der einzelnen Löhne im Lohnband sowie der Erfahrung. Das bedeutet, dass individuelle Leistung und Verhalten hier noch nicht berücksichtigt werden. Je nach Anforderungsniveau sind diese Budgetanteile ganz oder teilweise für die Lohnerhöhungen gesichert:
Anforderungsniveau |
Gesicherter Anteil |
Anforderungsniveau A bis D |
100 Prozent |
Anforderungsniveau E bis H |
65 Prozent |
Ab Anforderungsniveau I |
20 Prozent |
«Gesichert» bedeutet, dass dieser Anteil grundsätzlich fix als Lohnmassnahme übernommen wird. Dieser darf nur bei mangelnder Leistung oder bei Fehlverhalten unterschritten werden. Dies muss von den Führungskräften begründet werden. Die verbleibenden Mittel des Teambudgets verteilt die Führungskraft unter Berücksichtigung individueller Leistung und Verhalten auf die Mitarbeitenden.
Sonderbudget
Für besonders gute Leistungen von Mitarbeitenden können die Führungskräfte zusätzliche Mittel aus einem Sonderbudget beantragen. Die bisher bekannteneinmalige Leistungsanteile für A und B (ELA) gibt es daher nicht mehr.
Jährliche Lohngespräche
Die Führungskräfte kommunizieren und erklären ihren Mitarbeitenden die definitiven Erhöhungen jeweils vor der Mai-Lohnrunde in einem individuellen Lohngespräch.
Lohntransparenz
Für die Mitarbeitenden wird sichtbar gemacht, wo sie mit ihrem Lohn in Bezug auf die «Ideallinie» stehen.
Integration Lohnskala Lokführerinnen und Lokführer
Die Lohnskala des Lokpersonals wird in die Basislohnskala integriert, was das Lohnsystem vereinfacht. Ausserdem wird den Lokführerinnen und Lokführer der Kategorie B ein beschleunigter Lohnaufstieg ermöglicht. Damit trägt SBB Cargo den Gegebenheiten auf dem Arbeitsmarkt Rechnung.
Erhöhung der Lohnskalen ab Anforderungsniveau I
Um den Marktgegebenheiten besser Rechnung zu tragen, wird die Lohnskala ab Anforderungsniveau I leicht erhöht. Dies wird insbesondere die Rekrutierung für entsprechende Funktionen massgeblich erleichtern.
Überführung ins neue Lohnsystem
Der aktuelle Lohn jeder und jedes Mitarbeitenden wird unverändert in das neue System überführt. Bestehende Lohngarantien werden weitergeführt, sofern sie nicht aufgrund der Erhöhung der Lohnskalen in den Lohn integriert werden.
Keine Löhne mehr unter Basiswert
Neuanstellungen erfolgen künftig alle innerhalb des Lohnbandes.
Finanzielle Mittel für die Lohnentwicklung
Die gesamten Mittel (inklusive Sonderbudget) für die Lohnentwicklung werden wie bisher jährlich mit den Sozialpartnern verhandelt. Auch das neue Lohnsystem benötigt ausreichende Mittel, um grundsätzlich den Lohnaufstieg in 20 Jahren zu ermöglichen.