Neues Lohnsystem für SBB Cargo

Öffentlicher Verkehr

Neues Lohnsystem für SBB Cargo

Nach drei Verhandlungsrunden haben transfair und die weiteren Sozialpartner zusammen mit SBB Cargo das neue Lohnsystem analog der SBB nachverhandelt. SBB Cargo übernimmt die Resultate praktisch deckungsgleich. Das neue Lohnsystem wird gemeinsam mit der SBB per 1. Juni 2022 eingeführt und gilt für die GAV-Mitarbeitenden der SBB Cargo AG. transfair begrüsst diese logische Übernahme.

Bruno Zeller

transfair ist zufrieden damit, dass SBB Cargo bezüglich Lohnsystem weiterhin gemeinsam mit dem Mutterhaus unterwegs ist. Es ist gelungen, dieses neue Lohnsystem auch auf die SBB Cargo zu übertragen. Beim Lokpersonal B sowie bei den Führungs- und Fachkadern werden marktgetriebene Verbesserungen eingeführt. Die Sozialpartner haben zudem vereinbart, dass im 1. Halbjahr 2022 im Zusammenhang mit den neu eingereihten Berufsbildern der Produktion Verhandlungen zu allfälligen zusätzlichen geldwerten Leistungen aufgenommen werden. So könnte dies beispielsweise bei den Lokführenden B100 der Fall sein.

Verhandlungsresultate im Überblick

Lohnentwicklung
Der Lohnanstieg orientiert sich künftig an einer «Ideallinie» vom Basiswert zum Lohnmaximum. Der direkte Zusammenhang zwischen der Personalbeurteilung (Buchstaben A –&nbspE) und der Lohnentwicklung wird aufgehoben. Deshalb sind laufende Dialoge im Sinne von Entwicklungsgesprächen zwischen Führungskräften und Mitarbeitenden erforderlich.

Neue Lohnsystematik mit gesicherten Lohnerhöhungen
Neu liegt der Entscheid über die Lohnentwicklung stärker bei der Führungskraft, die dafür ein Teambudget erhält. Das Teambudget setzt sich aus individuellen Budgetanteilen zusammen. Die Budgetanteile berechnen sich nur aufgrund der Position der einzelnen Löhne im Lohnband sowie der Erfahrung. Das bedeutet, dass individuelle Leistung und Verhalten hier noch nicht berücksichtigt werden. Je nach Anforderungsniveau sind diese Budgetanteile ganz oder teilweise für die Lohnerhöhungen gesichert:

Anforderungsniveau Gesicherter Anteil
Anforderungsniveau A bis D 100 Prozent
Anforderungsniveau E bis H 65 Prozent
Ab Anforderungsniveau I 20 Prozent

 

«Gesichert» bedeutet, dass dieser Anteil grundsätzlich fix als Lohnmassnahme übernommen wird. Dieser darf nur bei mangelnder Leistung oder bei Fehlverhalten unterschritten werden. Dies muss von den Führungskräften begründet werden. Die verbleibenden Mittel des Teambudgets verteilt die Führungskraft unter Berücksichtigung individueller Leistung und Verhalten auf die Mitarbeitenden.

Sonderbudget
Für besonders gute Leistungen von Mitarbeitenden können die Führungskräfte zusätzliche Mittel aus einem Sonderbudget beantragen. Die bisher bekannteneinmalige Leistungsanteile für A und B (ELA) gibt es daher nicht mehr.

Jährliche Lohngespräche
Die Führungskräfte kommunizieren und erklären ihren Mitarbeitenden die definitiven Erhöhungen jeweils vor der Mai-Lohnrunde in einem individuellen Lohngespräch.

Lohntransparenz
Für die Mitarbeitenden wird sichtbar gemacht, wo sie mit ihrem Lohn in Bezug auf die «Ideallinie» stehen.

Integration Lohnskala Lokführerinnen und Lokführer
Die Lohnskala des Lokpersonals wird in die Basislohnskala integriert, was das Lohnsystem vereinfacht. Ausserdem wird den Lokführerinnen und Lokführer der Kategorie B ein beschleunigter Lohnaufstieg ermöglicht. Damit trägt SBB Cargo den Gegebenheiten auf dem Arbeitsmarkt Rechnung.

Erhöhung der Lohnskalen ab Anforderungsniveau I
Um den Marktgegebenheiten besser Rechnung zu tragen, wird die Lohnskala ab Anforderungsniveau I leicht erhöht. Dies wird insbesondere die Rekrutierung für entsprechende Funktionen massgeblich erleichtern.

Überführung ins neue Lohnsystem
Der aktuelle Lohn jeder und jedes Mitarbeitenden wird unverändert in das neue System überführt. Bestehende Lohngarantien werden weitergeführt, sofern sie nicht aufgrund der Erhöhung der Lohnskalen in den Lohn integriert werden.

Keine Löhne mehr unter Basiswert
Neuanstellungen erfolgen künftig alle innerhalb des Lohnbandes.

Finanzielle Mittel für die Lohnentwicklung
Die gesamten Mittel (inklusive Sonderbudget) für die Lohnentwicklung werden wie bisher jährlich mit den Sozialpartnern verhandelt. Auch das neue Lohnsystem benötigt ausreichende Mittel, um grundsätzlich den Lohnaufstieg in 20 Jahren zu ermöglichen.

So geht es weiter

Bis zur Einführung im Juni 2022 informieren die SBB Cargo und die Sozialpartner schrittweise über die Details zum neuen Lohnsystem. Die ersten Lohnmassnahmen nach dem neuen Prozess erfolgen im Mai 2023. Mitglieder von transfair können ihre Fragen gerne an Bruno Zeller und Werner Rüegg richten.