Neuer Gesamtarbeitsvertrag SPS Switzerland AG

Post/Logistik

Neuer Ge­sam­tar­beits­ver­trag SPS Switzerland AG

Die zuständigen Gremien der Sozialpartner einigen sich auf einen neuen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für SPS Switzerland AG – dies nach langen Verhandlungen. Der neue GAV tritt per 1.1.2023 in Kraft. Stärke jetzt die Position von transfair und überzeuge deine Kolleginnen und Kollegen von einer Mitgliedschaft bei transfair.

Urs Jungen
MItarbeiterin SPS

Das Wichtigste in Kürze:

  • Bestehende Sozialpartnerschaft wird weitergeführt
  • Neuer GAV SPS ab 1.1.2023
  • Weiterhin gute Arbeitsbedingungen

Geänderte Rahmenbedingungen

Durch den Besitzerwechsel von SPS und der kompletten Loslösung vom ehemaligen Besitzer – dem Postkonzern – starteten die Verhandlungen zum GAV unter vollkommen anderen Voraussetzungen. Trotzdem ist es transfair gelungen, viele wichtige Errungenschaften aus dem bisherigen, noch vom Konzern Post geprägten Vertrag beizubehalten.

Was bleibt:

  • Dank transfair gibt es weiterhin einen GAV für die Belegschaft von SPS: Dies ist ausserhalb des Postkonzerns nicht selbstverständlich. Und transfair steht seinen Mitgliedern weiterhin unterstützend zur Seite.
  • Der Mindestlohn von 52'000 CHF gilt weiterhin für die bisherigen Geschäftsfelder von SPS Switzerland AG.
  • Es gibt weiterhin eine Sozialvereinbarung. Diese kommt zur Anwendung, wenn die Arbeitgeberin 10 oder mehr Personen das Arbeitsverhältnis aus demselben wirtschaftlichen oder betriebsorganisatorischen Grund auflöst. Betroffene Personen mit mehr als 15 Dienstjahren, die älter als 55 Jahre sind, werden durch längere Kündigungsfristen geschützt.
  • Fast alle bisher bezahlte Absenzen sind weiterhin bezahlt oder der Bezug wird ohne Anrechnung von Arbeitszeit gewährt.
  • Das Pensionierungsgeschenk von 1000 CHF gibt es weiterhin.
  • Jährlich können wie bisher Lohnverhandlungen beantragt werden.
  • Der Geltungsbereich des GAV bleibt unverändert.

Was neu ist:

  • Minusguthaben bei Mitarbeitenden mit Jahresarbeitszeit verfallen bei Austritt zu mindestens 50 Prozent zulasten der Arbeitgeberin.
  • Neu werden Dienstabsagen oder -Kürzungen über 24h vor besagtem Dienst nicht mehr entschädigt.
  • Der Vollzugskostenbeitrag ist neu lohnabhängig und beträgt 0,2 Prozent vom Bruttolohn. Er wird allen Mitarbeitenden abgezogen, die Mitglieder von transfair erhalten den Vollzugskostenbeitrag jedoch jährlich zurückerstattet.

Fazit

Mit dem neuen GAV SPS Switzerland AG haben sich die Sozialpartner auf ein solides, gutes Vertragswerk mit Gültigkeit bis 31.12.2025 geeinigt. Mit der Unterzeichnung des GAV bekennen sich alle Beteiligten, trotz geänderter Ausgangslage zur Weiterführung der bisherigen Sozialpartnerschaft. Der Personalverband transfair ist froh, dass für alle Beteiligten nun Klarheit besteht, welche Anstellungsbedingungen für die Mitarbeitenden für die Jahre 2023 bis 2025 gelten und begrüsst das Weiterbestehen der Sozialpartnerschaft.

transfair bedankt sich bei den Verhandlungsdelegationen und speziell bei seinem Mitglied Diego Borsato für den Einsatz in den Verhandlungen.

So geht es weiter

Als nächstes werden die Sozialpartner die Lohnverhandlungen für das Jahr 2023 führen.