Nein zur BVG-Reform am 22. September!

Nein zur BVG-Reform am 22. September!

Am 22. September stimmt das Schweizer Volk über die Reform der beruflichen Vorsorge (BVG) ab. Die zur Abstimmung vorliegende Reform bringt bedeutende Verschlechterungen und ist äusserst komplex. Sie senkt das Leistungsniveau der zweiten Säule und führt zu tieferen Renten. transfair und sein Dachverband Travail.Suisse lehnen die BVG-Reform deshalb ab und empfehlen ein klares Nein.

Nein zur BVG-Reform am 22. September 2024

In Kürze

  • Der vorliegende Vorschlag für die Pensionskassenreform senkt den Umwandlungssatz von 6,8 auf 6 Prozent. Dadurch sinken die Renten.
  • Der ursprünglich geplante Rentenzuschlag zur Kompensation der Rentenkürzungen wurde vom Parlament vollkommen ausgehöhlt und an zahlreiche Bedingungen geknüpft.
  • Der neue Koordinationsabzug von 20 Prozent des Lohns belastet besonders Personen mit tiefen Einkommen durch eine massive Erhöhung der Lohnabzüge. Und Arbeitnehmende mit mittleren Einkommen können weniger fürs Alter ansparen als bisher.
  • Durch die Senkung der Eintrittsschwelle müssen auch Menschen mit sehr geringen Einkommen Pensionskassen-Beiträge leisten, obwohl dies ihre Altersrente nicht verbessert.
  • transfair und Travail.Suisse lehnen die Reform deshalb klar ab.

Nach der Abstimmungsniederlage zur Altersvorsorge 2020 hat der Bundesrat den Sozialpartnern den Auftrag erteilt, eine Reformvorlage für die zweite Säule zu erarbeiten. An diesen Arbeiten hat sich Travail.Suisse aktiv beteiligt. Dabei ist der Sozialpartnerkompromiss entstanden – ein ausgewogener Vorschlag zur Reform der beruflichen Vorsorge. Das Parlament hat diesen Vorschlag nun allerdings so stark verändert, dass die verschiedenen Teile der Reform nicht mehr ausgewogen sind und das Hauptziel der Reform, der Erhalt des Rentenniveaus, nicht erfüllen kann.

Weniger Rente für gleich viel Erspartes – tieferer Umwandlungssatz

Der nun vorliegende Reformvorschlag setzt an vier Stellschrauben an, die stark ineinandergreifen und nicht isoliert betrachtet werden können. Die erste Stellschraube betrifft die Senkung des Umwandlungssatzes von 6,8 Prozent auf 6 Prozent. Das heisst, dass wir pro 100 000 Franken, die wir für das Alter ansparen, nicht mehr 6 800 Franken Rente pro Jahr erhalten, sondern nur noch 6 000 Franken. Das entspricht einer Kürzung von 12 Prozent. Du erhältst so also weniger Rente, obwohl du gleich viel in die Pensionskasse einzahlst.

Unzureichende Kompensation – der Rentenzuschlag

Im Sozialpartnerkompromiss hat man sich deshalb darauf geeinigt, einen Rentenzuschlag zu bezahlen, um diesen Verlust zu kompensieren. Der Rentenzuschlag wäre durch Beiträge von Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden sozial finanziert worden, mit dem Effekt, dass höhere Einkommen mehr an den Rentenzuschlag bezahlt hätten als tiefere Einkommen.

Diesen Rentenzuschlag hat das Parlament nun völlig ausgehöhlt und an zahlreiche Bedingungen geknüpft. Ein Rentenzuschlag soll nur noch für die ersten 15 betroffenen Jahrgänge ausgerichtet werden und auch nur dann, wenn diese über ein Altersguthaben von maximal 441 000 Franken verfügen. Der Rentenschlag ist nach Jahrgang und nach Altersguthaben weiter abgestuft. Einen vollen Rentenzuschlag von 200 Franken pro Monat erhalten nur die ersten fünf Jahrgänge, die ein Altersguthaben von maximal 220 500 Franken haben. Aber auch hier gibt es Bedingungen: Die Versicherten müssen zum Beispiel mindestens 15 Jahre im BVG versichert gewesen sein, um einen Zuschlag zu erhalten. Gerade für Frauen mit kleinen Pensen kann dies ein schwierig zu erfüllendes Kriterium sein.

All diese Bedingungen sind kompliziert und werden bei den Pensionskassen hohe Verwaltungskosten auslösen. Diese Kosten werden zwar von den Versicherten bezahlt, kommen ihnen aber nicht zugute, weil sie zu den Pensionskassen und nicht zu den Versicherten fliessen. Gleichzeitig decken sie die Ausfälle der älteren Generation nicht richtig.

Aus dem Lot – Altersgutschriften und Koordinationsabzug

Zwei weitere Stellschrauben in der BVG-Reform wurden vom Parlament ebenfalls aus dem Lot gebracht: Die Altersgutschriften und der Koordinationsabzug.

Die BVG-Reform glättet die Altersgutschriften. Neu soll es nur noch zwei Stufen geben: Bis zum 44. Altersjahr zahlen Arbeitnehmende und Arbeitgebende 9 Prozent des Lohns ins BVG ein, danach bis zur Pensionierung 14 Prozent. Rein rechnerisch führt dies dazu, dass wir über unser Erwerbsleben gesehen weniger in die zweite Säule einzahlen und damit auch weniger Alterskapital für unsere Rente ansparen können.

Um dies zu kompensieren, war ursprünglich vorgesehen, den Koordinationsabzug zu senken. Dieser bestimmt, welcher Teil des Lohns versichert ist. Das heisst, er bestimmt, auf welchem Teil des Lohns wir Lohnabzüge für die zweite Säule einzahlen. Heute ist der Koordinationsabzug ein fixer Betrag von aktuell 25 725 Franken. Bei einem jährlichen Einkommen von 50 000 Franken zahlst du auf 24 275 Franken von deinem Lohn Beiträge an die zweite Säule. Bei einem jährlichen Einkommen von 30 000 Franken zahlst du auf 4 275 Franken von deinem Lohn Beiträge an die zweite Säule. Wird der Koordinationsabzug z.B. auf 20 000 Franken gesenkt, muss mehr in die zweite Säule einbezahlt werden, weil der Teil des Lohns zunimmt, auf dem Abzüge geleistet werden müssen.

Der Sozialpartnerkompromiss sah vor, dass der Koordinationsabzug so gesenkt wird, dass er die Senkung der Altersgutschriften ausgleicht. Das heisst, dass der Beitrag pro versicherten Franken wegen der tieferen Altersgutschriften sinkt, die Anzahl versicherter Franken aber wegen des tieferen Koordinationsabzugs steigt. Nun hat das Parlament aber etwas völlig anderes beschlossen: Der Koordinationsabzug soll nicht mehr fix sein, sondern 20 Prozent des Lohns betragen. Das hat nun ganz unterschiedliche Auswirkungen auf die Versicherten. Wer jährlich 50 000 Franken verdient, muss nun auf 40 000 Franken seines Lohns Abgaben zahlen, also mehr als das Doppelte als bisher. Wer 30 000 Franken verdient, muss auf 24 000 Franken seines Lohns Abgaben zahlen. Das ist mehr als eine Verfünffachung des versicherten Lohns.

Für tiefere Einkommen bedeutet dies eine massive Erhöhung der Lohnabzüge, die schwer zu schultern ist. Bei mittleren Einkommen führt es hingegen dazu, dass die Senkung der Altersgutschriften nicht kompensiert werden kann und weniger für das Alter angespart werden kann als bisher. Da sind im parlamentarischen Prozess zwei wichtige Stellschrauben völlig aus dem Lot geraten.

Sparen für die Ergänzungsleistungen

Die vierte Stellschraube schliesslich, die bei der Reform betätigt wird, ist die Eintrittsschwelle. Die Eintrittsschwelle bestimmt, ab welchem Einkommen Beiträge an die Pensionskasse geleistet werden müssen. Aktuell liegt die Eintrittsschwelle bei 22 050 Franken. Das heisst, wer pro Jahr weniger als 22 050 Franken verdient, zahlt keine Abgaben an die zweite Säule. Die Eintrittsschwelle soll sehr kleine Einkommen von den Lohnabzügen befreien und verhindern, dass die Versicherten sehr kleine Beträge ansparen müssen, die ihnen im Alter nur eine minime Rente aus der zweiten Säule garantieren würden. Damit sie nicht für eine Rente sparen müssen, die ihnen im Alter kein höheres Einkommen bringt, weil sie mit und ohne zweite Säule auf Ergänzungsleistungen (EL) angewiesen sind.

Mit der Reform soll die Eintrittsschwelle gesenkt werden. Das führt dazu, dass mehr Menschen mit sehr kleinen Einkommen in die zweite Säule einzahlen müssen, ohne dass sie sich so eine Rente ansparen könnten, die über der EL-Grenze liegt. Sie werden also dazu verpflichtet, in die zweite Säule Geld einzuzahlen, ohne dass sich ihr Einkommen im Alter auch nur um einen Rappen erhöhen würde.

Alles in allem ist diese BVG-Reform nicht nur unausgewogen, sie bringt auch bedeutende Verschlechterungen für die Versicherten mit sich. Deshalb lehnen transfair und Travail.Suisse die BVG-Reform entschieden ab.

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