Verhandlungserfolg bei der Umsetzung
Weil die Anpassung der Lohnklasse für einige Personen den Verlust einer Lohnklasse bedeutet muss die Umsetzung sozialverträglich und für beide Berufskategorien getrennt erfolgen. Die AdGWK müssen direkt nach Absolvierung des Weiterbildungsprogrammes Allegra von den neuen Lohnklassen profitieren können. Für die Zollfachleute forderte transfair eine ausgedehnte Übergangsphase zur Abfederung.
In mehreren intensiven Verhandlungsrunden fanden die Sozialpartner schliesslich eine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung. Das Verhandlungsresultat sieht folgende Punkte vor:
AdGWK (inkl. Aspiranten):
Anpassung der Lohnklasse auf 17 für alle AdGWK bereits per Januar 2024. Zu diesem Zeitpunkt haben die ersten AdGWK Allegra absolvieren und können in die neue Funktion überführt werden. Die Umstellung erfolgt auch für jene AdGWK, die Allegra erst zu einem späteren Zeitpunkt absolvieren.
Zollfachleute
Die Lohnklasse wird erst per 1. Januar 2028 Bis zu diesem Zeitpunkt verbleiben diese Mitarbeitenden somit in ihrer bisherigen Lohnklasse und haben so eine Übergangsphase von insgesamt sechs Jahren. Ab 2028 treten auch die Lohngarantien gemäss Bundespersonalverordnung (Artikel 52a) in Kraft. Dies, sofern der alte Lohn höher ist als das neue Lohnklassenmaximum. Für Mitarbeitende, die dann 55 Jahre alt oder älter sind, dauert diese Lohngarantie fünf Jahre, für jüngere Mitarbeitende beträgt sie zwei Jahre. Allfällige Lohnreduktionen wird es für die betroffenen Mitarbeitenden somit frühestens 2030 geben.
Kader
Für Kader, die ihre Funktion noch ohne definierte Lohnklasse angetreten haben, gilt weiterhin, dass die Lohnklasse rückwirkend auf die Übernahme der Funktion angepasst wird.