Die Zustellbranche einigt sich auf einen GAV
Seit Ende 2021 haben die grössten Arbeitgeber und Verbände im Schweizer Logistikmarkt mit den Sozialpartnern transfair und syndicom gemeinsame Grundlagen für die Anstellungsbedingungen in der Branche der Zustellung erarbeitet. Die Partner haben sich nun auf einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) geeinigt, der verbindliche Standards definiert. Diese sollen für Angestellte der ganzen Schweizer Zustellbranche gelten, inklusive Subunternehmer. Die künftigen Sozialpartner sind sich einig, dass der neue «GAV Zustellung» für allgemeinverbindlich erklärt werden soll. Stimmt der Bundesrat dem Vorhaben zu, könnten bald zwischen 35'000 und 40'000 Arbeitnehmende in der Schweiz von fairen Anstellungsbedingungen und verbindlichen Mindestlöhnen profitieren.