Die Zustellbranche einigt sich auf einen Gesamtarbeitsvertrag

Post/Logistik

Die Zu­stell­bran­che einigt sich auf einen GAV

Seit Ende 2021 haben die grössten Arbeitgeber und Verbände im Schweizer Logistikmarkt mit den Sozialpartnern transfair und syndicom gemeinsame Grundlagen für die Anstellungsbedingungen in der Branche der Zustellung erarbeitet. Die Partner haben sich nun auf einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) geeinigt, der verbindliche Standards definiert. Diese sollen für Angestellte der ganzen Schweizer Zustellbranche gelten, inklusive Subunternehmer. Die künftigen Sozialpartner sind sich einig, dass der neue «GAV Zustellung» für allgemeinverbindlich erklärt werden soll. Stimmt der Bundesrat dem Vorhaben zu, könnten bald zwischen 35'000 und 40'000 Arbeitnehmende in der Schweiz von fairen Anstellungsbedingungen und verbindlichen Mindestlöhnen profitieren.

Kerstin Büchel

In Kürze

  • Seit Ende 2021 verhandelt transfair mit den sechs grössten Arbeitgebern und Verbänden im Schweizer Logistikmarkt.
  • Das Ziel: faire Mindeststandards bezüglich der Anstellungsbedingungen.
  • Die Verhandlungen sind beendet.
  • Der Gesamtarbeitsvertrag wird bis Ende 2023 ratifiziert.
  • Anschliessend folgt der Antrag auf Allgemeinverbindlichkeit, der durch den Bundesrat geprüft wird.

Die Arbeitnehmenden von Logistikunternehmen leisten einen bedeutenden Beitrag für die Schweizer Wirtschaft und Gesellschaft. Tagtäglich versorgen sie Privathaushalte und Unternehmen mit Lieferungen aller Art. Durchgängige Regelungen zur Anstellung von Mitarbeitenden, die diese anspruchsvolle Zustellungsarbeit erbringen, gab es bislang nicht.

Ende 2021 starteten deshalb der Personalverband transfair und die Gewerkschaft syndicom gemeinsam mit dem Verband Zustellung Schweiz, welcher die grössten Arbeitgeber sowie mehrere Arbeitgeberverbände umfasst, Verhandlungen über einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV). Ziel war es, Mindeststandards für alle Arbeitnehmenden in der Zustellbranche zu garantieren. Ein wichtiger Meilenstein ist nun erreicht: Am 1. Juni 2023 haben die Partner die GAV-Verhandlungen erfolgreich abgeschlossen.

Bis anhin gibt es gewisse Mindestvorgaben für Dienstleistungen im Sinne des Postgesetzes. Dabei geht es um Mitarbeitende, die adressierte Briefe, Zeitungen, Zeitschriften sowie Pakete bis zu 30 Kilogramm annehmen, sortieren und zustellen. Diese Bestimmungen decken jedoch nicht den ganzen Arbeitsmarkt der Zustellung ab. Der neue GAV soll für die gesamte Branche der Zustellung gelten, also auch für Mitarbeitende von Subunternehmen sowie für Angestellte, die unadressierte Werbung und Gratiszeitungen vertragen.

35'000 - 40'000
Arbeitnehmende profitieren

Ziel: Ein allgemeinverbindlicher GAV für die gesamte Schweizer Zustellbranche

Das Verhandlungsergebnis gilt unter dem Vorbehalt, dass die Gremien aller Verhandlungspartner dem Vertragswerk zustimmen. Diese Ratifizierung findet im Laufe des Jahres 2023 statt. Nach der Ratifizierung beantworten die Vertragspartner Fragen zu den konkreten Inhalten des GAV. In einem nächsten Schritt werden die Partner beim Staatssekretariat für Wirtschaft SECO einen Antrag auf Allgemeinverbindlichkeit stellen. Dies würde bedeuten, dass sämtliche Betriebe im Bereich der Zustellung dem GAV unterstünden. Sofern der Bundesrat der Allgemeinverbindlichkeit zustimmt, tritt der GAV in Kraft. Zu welchem Zeitpunkt dies der Fall sein wird, hängt davon ab, wie schnell diese Prozesse fortschreiten.

„„Die Verhandlungen verliefen konstruktiv und transfair konnte mit Nachdruck Anstellungsbedingungen verhandeln, die für alle einheitlich und fair sind.

Kerstin Büchel, Branchenleiterin Post&Logistik

Wichtige Errungenschaft in anspruchsvollem Markt

Insgesamt könnten in der Schweiz bald zwischen 35'000 und 40'000 Arbeitnehmende von Standards wie zum Beispiel von verbindlichen Mindestlöhnen profitieren, die im allgemeinverbindlichen «GAV Zustellung» geregelt sind. Der GAV ist eine wichtige Errungenschaft in einer Branche, die mit vielen Herausforderungen konfrontiert ist. Umso wichtiger sind faire Regelungen für die Arbeitnehmenden, die tagtäglich eine grosse Leistung erbringen. Die Verhandlungsparteien sind sich einig, dass das anspruchsvolle Marktumfeld keine negativen Folgen für die Anstellungsbedingungen der Mitarbeitenden haben soll.

Auf der Arbeitgeberseite verhandelten die Firmen Post, DHL, DPD, Planzer KEP und Quickpac/Quickmail sowie der Verband KEP+Mail, der Kurierverband, der Verband Swissmessengerlogistic und der Verband Zeitungs- und Werbezusteller. Sie alle sind im Verband Zustellung Schweiz organisiert. Der Personalverband transfair und die Gewerkschaft syndicom haben die Arbeitnehmerseite vertreten.

transfair ist positiv gestimmt

Diverse Bedürfnisse und Anliegen von über 45 beteiligten Parteien unter einen Hut zu bringen, ist eine wahre Herkulesaufgabe. transfair ist stolz, an diesem Mammutprojekt beteiligt zu sein und sich für die Rechte der Arbeitnehmenden stark zu machen. Der vorliegende Gesamtarbeitsvertrag ist bisher einmalig, denn er wird – sofern der Bundesrat ihn für allgemeingültig erklärt – das Arbeitsleben von bis zu 40'000 Arbeitnehmenden schlagartig verbessern.

Kerstin Büchel, Leiterin der Verhandlungsdelegation von transfair und Branchenleiterin Post/Logistik, zeigt sich zufrieden: «Die Verhandlungen verliefen konstruktiv und transfair konnte mit Nachdruck Anstellungsbedingungen verhandeln, die für alle einheitlich und fair sind.» Eines der Kernthemen von transfair war die Normarbeitszeit; auch für die optimalen Bedingungen für Teilzeitarbeitende hat der Personalverband gekämpft. Nicht zuletzt nahmen die Minimallöhne einen grossen Raum ein.