Tätlichkeiten sind keine Bagatelle
Es handelt sich um Offizialdelikte, die strafrechtlich verfolgt werden müssen. Nur wenn diese Straftaten konsequent gemeldet werden, kann die Täterschaft bestraft werden. Mitarbeitende sollen alle Ereignisse ihren Vorgesetzten sowie der Transportpolizei oder den kantonalen, bzw. den städtischen Polizeikorps melden. Das Benennen von Zeugen ist ratsam.
Nicht nur das Personal ist in der Pflicht. transfair fordert auch von den öV-Unternehmen umfassende rechtliche Unterstützung der Betroffenen. Und zwar bis zum ordentlichen Abschluss des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaften und Verurteilung der Täterschaft. Der Prozess – vom Ereignis, über die Meldung und Anzeige bei der Staatsanwaltschaft bis hin zur Verurteilung der Täterschaft und Verfahrensabschluss – muss professionell in den Unternehmen begleitet werden. Dies damit keine Fristen verpasst werden und die Täterschaft rechtskräftig verurteilt wird.
Solche Ereignisse dürfen von niemandem verharmlost oder heruntergespielt werden. Betroffene Mitarbeitende dürfen sich unter keinen Umständen dazu bewegen lassen, den Fall «als nicht so schlimm» zu Protokoll zu geben. Es gilt, hart zu bleiben. Eine Abschwächung des Ereignisses kann die Staatsanwaltschaften leider zum Entscheid bewegen, den Fall einzustellen und die Täterschaft laufen zu lassen.