Seit dem 1. Januar 2021 ist die TVS – als Nachfolgeorganisation der Trasse Schweiz AG – für die Vergabe der Bahntrassen auf dem schweizerischen Schienennetz zuständig. Wie bereits mit der Trasse Schweiz AG, pflegt transfair auch den Kontakt mit der TVS und traf sich Ende Oktober sich mit Geschäftsführer Thomas Isenmann zum Sozialpartnergespräch.
Mit dem Wechsel der Rechtsform unterstehen die Anstellungsbedingungen der Mitarbeitenden der TVS dem Bundespersonalrecht. Dies bedingte Anpassungen an den Arbeitszeit- und Spesenreglementen. Diese Reglemente haben die Sozialpartner am Treffen vom 27. Oktober 2021 diskutiert.
Ein besonderer Knackpunkt wird der Zugang zu den Fahrvergünstigungen für das Personal des öffentlichen Verkehrs sein (GA-FVP). Diese werden der TVS für ihre Mitarbeitenden aktuelle nur befristet zugestanden. Im Juli 2021 wurde die Rechtsgrundlage für den Bezug dieser GA-FVP angepasst. transfair ist deshalb zuversichtlich, dass damit die Problematik behoben werden kann und unterstützt die TVS in ihren Bemühungen, diese Vergünstigung für sein Personal zu erhalten.