RhB: Grünes Licht für den weiterentwickelten Firmenarbeitsvertrag und die Lohnmassnahmen 2023

Öffentlicher Verkehr

Grünes Licht für den wei­te­rent­wi­ckel­ten Fir­me­nar­beits­ver­trag RhB und die Lohn­mass­nah­men 2023

Ein turbulentes Jahr neigt sich dem Ende zu. Im Jahr 2022 hat sich vieles ereignet, was man sich nicht vorstellen konnte. Erfreuliches und nicht erfreuliches. Ein Krieg in unmittelbarer Nähe, eine Teuerung so hoch wie schon lange nicht mehr, Energieknappheit, eine geglückter Weltrekordversuch der Rhätischen Bahn und zum Abschluss ein wirklich gutes, wertschätzendes Resultat in den Lohnverhandlungen und der Weiterentwicklung des Firmenarbeitsvertrages.

Urs Jungen
Rhaetische Bahn mit tollen Lohnresultat und neuem Firmenarbeitsvertrag

Lohnresultat 2023

Die Verhandlungsdelegation transfair hat zusammen mit den Sozialpartnern in stets konstruktiven Gesprächen folgendes Resultat ausgehandelt:

Lohnerhöhungen per 1.4.2023

  • Rückwirkende Nachgewährung der individuellen Lohnerhöhung von 0.5% aus den Lohnmassnahmen 2022
  • generelle Lohnerhöhung von 2.5%
  • generelle arbeitsmarktbedingte Lohnerhöhung beim Lokpersonal
  • individuelle Lohnerhöhung von 1%

Weiterentwicklung Firmenarbeitsvertrag FAV per 1.4.2023

  • beschleunigter Lohnanstieg 20 Jahre anstatt 24 Jahre
  • grösserer Lohnerhöhungseinheiten
  • Lohnbandmaximum um 2.5% -minimum um rund 6% erhöht
  • Erhöhung der Sonntagsdienstzulagen Betriebsdienst um rund ca. 33%
    von 45 CHF auf 60 CHF  resp. von 75 CHF  auf 100 CHF
  • Erhöhung der Pikettdienstzulagen um rund 25 Prozent: je Interventionszeit 15 CHF mehr und am Wochenende nochmals zusätzlich 100 CHF, dafür keine zusätzliche Zeitgutschrift mehr (2h)
  • Erhöhung der Spesenentschädigung Benutzung Privatfahrzeug um 5 resp. 10 Rp. /km
  • Das Geburtsereignis wird nicht mehr in der Vaterschafts-Adoptionsurlaub eingerechnet. Separater bezahlter Urlaubstag
  • Ein Modell zur Finanzierung von Überbrückungsrenten für Verkehrswegebauer/innen und Rangierpersonal wird per 1.4.2023 installiert sein.

So geht es weiter

Die Ausformulierungen zum neuen FAV und die Details zum Modell der vorzeitigen Pensionierung für körperlich belastende Tätigkeiten (Geleisbau und Rangierpersonal),werden in den nächsten Monaten finalisiert. Am 1. April 2023 tritt der FAV mit einer Laufzeit von vier Jahren in Kraft. 

Herzlichen Dank!

Allen transfair Mitgliedern, die sich für die Weiterentwicklung des FAV RhB eingesetzt haben spricht der Personalverband transfair seinen verbundenen Dank aus. Ein besonderes Dankeschön geht an alle Mitglieder der Verhandlungsdelegationen, die zu diesem wirklich guten Resultat beigetragen haben.