Die Eckpunkte
Trotz der aktuell unsicheren Wirtschaftslage und den für die RhB sehr anspruchsvollen Rahmenbedingungen wie hohe Investitionen und damit verbundene Folgekosten, Angebotsausbauten, geplanter Personalaufbau, Teuerungssituation oder steigende Energiepreise und Zinsen konnten sich die Verhandlungsdelegationen in konstruktiven Gesprächen auf ein gutes Lohnpaket für die RhB-Mitarbeitenden verständigen. Die Verhandlungsdelegationen konnten sich auf folgende Eckpunkte einigen:
- Gewährung einer generellen Lohnanpassung von 1.8 Prozent per 1. April 2024 und damit verbunden eine Erhöhung der Maximallöhne über alle Funktionen um ebenfalls 1.8%
- Gewährung von individuellen Lohnerhöhungen gemäss Lohnsystem von durchschnittlich rund 1.0 Prozent der Gesamtlohnsumme per
1. April 2024 und Ausrichtung der einmaligen, nicht pensionskassenversicherte Leistungsanteile für überdurchschnittliche Leistungen gemäss FAV
- *Ausrichtung einer einmaligen, nicht pensionskassenversicherten Anerkennungsprämie 2023 in folgender Höhe:
- Mitarbeitende mit BG von 51% - 100% (Stand 31.12.2023): 1000 CHF
- Mitarbeitende mit BG von 21% - 50% (Stand 31.12.2023): 500 CHF
- Mitarbeitende mit BG von 10% - 20% (Stand 31.12.2023): 200 CHF
Die weiteren Vollzugsdetails werden bis Ende Januar 2024 sozialpartnerschaftlich vereinbart.