Generelle Lohnanpassungen
In der Lohnperiode vom 1. Juli 2024 bis 30. Juni 2025 sind keine generellen Massnahmen vorgesehen.
Der Zeitraum für die Berücksichtigung der Teuerung wurde von der VG und der Thurbo unterschiedlich interpretiert. Die Personalverbände gingen davon aus, dass die Teuerung im Frühling von Dezember 2023 bis April 2024 berücksichtig wird. Thurbo ging davon aus, dass die Teuerung von November 2023 (gemäss GAV 2018) und Dezember 2023 (gemäss GAV 2024) zu berücksichtigen sei. Deshalb wurde schriftlich vereinbart, dass bei den nächsten Lohnverhandlungen im Frühling 2025 die Teuerungsentwicklung von November 2023 bis und mit Dezember 2024 miteinbezogen wird.
Die VG hat ihr Ziel für einen Teuerungsausgleich verfehlt. Der Ausgleich der Teuerung wird an der nächsten Lohnverhandlung im Frühjahr 2025 neu verhandelt.