Die SBB setzt gut funktionierende Sozialpartnerschaft aufs Spiel

Öffentlicher Verkehr

Die SBB setzt gut funk­ti­o­nie­ren­de So­zi­al­part­ner­schaft aufs Spiel

Die Verhandlungsgemeinschaft der Gewerkschaften und Personalverbände, bestehend aus SEV, VSLF, transfair und KVöV, beabsichtigt die aktuell gültigen Gesamtarbeitsverträge (GAV) mit SBB und SBB-Cargo zu verlängern. Die SBB ihrerseits knüpft spezifische Bedingungen an eine Verlängerung. Dadurch gefährdet sie Sicherheit und Stabilität für das SBB-Personal sowie für Kundinnen und Kunden.

Bruno Zeller

Die SBB stellt sich nicht grundsätzlich gegen eine Verlängerung der beiden GAV. Sie fordert aber als Bedingung eine Loslösung der bereichsspezifischen Arbeitszeitregelungen (BAR). Die BAR sind ein bewährtes Modell um spezifische Bedürfnisse einzelner Berufsgruppen zu regeln. Sie können jederzeit sozialpartnerschaftlich verhandelt und weiterentwickelt werden.

Durch die Loslösung hätten alle BAR Ihre eigene Laufdauer und Kündigungsfrist, unabhängig vom GAV. Dadurch wären sie jederzeit einseitig kündbar. Das entspricht aus Sicht der Verhandlungsgemeinschaft nicht dem gelebten sozialpartnerschaftlichen Modell, das bis anhin die Bedürfnisse aller Parteien respektierte.

Die Verhandlungsgemeinschaft will den Gesamtarbeitsvertrag verlängern und die bewährte Praxis fortführen, damit sich das Personal auf den Betrieb der Bahn fokussieren kann. Die SBB droht damit, die BAR oder sogar den GAV zu kündigen, sollte die Verhandlungsgemeinschaft nicht auf ihre Bedingung eingehen. Da es aus rechtlicher Sicht nicht möglich ist, ausschliesslich die an den GAV gekoppelten BAR zu kündigen, bieten sich der SBB nur zwei Möglichkeiten an, Ihre Forderung durchzusetzen: Eine Einigung mit der Verhandlungsgemeinschaft oder die Kündigung des GAV.

«Eine Kündigung des GAV zum jetzigen Zeitpunkt lehnen wir entschieden ab. Auch die Loslösung der BAR vom GAV kommt für uns nicht in Frage. Das Vorgehen der SBB irritiert und diskreditiert die Angestellten in den exponiertesten Berufsfeldern», meint SEV-Vizepräsident und Leiter der Verhandlungsgemeinschaft Patrick Kummer. «transfair betrachtet das Vorgehen der SBB als vorauseilenden Misstrauensantrag. Bisher konnten die Sozialpartner im bestehenden GAV-/BAR-Konstrukt immer einvernehmliche Lösungen finden. Daher erachtet transfair die Loslösung der bereichsspezifischen Arbeitszeitregelungen BAR vom GAV als unnötig. Priorität hat eine bedingungslose GAV-Verlängerung einschliesslich der BAR», bekräftigt Bruno Zeller, Branchenleiter Öffentlicher Verkehr bei transfair.

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