Die grössten Logistiker setzen sich gemeinsam mit Sozialpartnern für einen Branchen-GAV ein

Post/Logistik

Die grössten Logistiker setzen sich gemeinsam mit So­zi­al­part­nern für einen Branchen-GAV ein

Die sechs grössten Arbeitgeber und Verbände im Schweizer Logistikmarkt setzen sich für Mindeststandards bei den Anstellungsbedingungen für Unternehmen ein, die Postdienstleistungen erbringen und unadressierte Werbung zustellen. Dafür wollen sie einen neuen Arbeitgeberverband ins Leben rufen und mit den Sozialpartnern syndicom und transfair einen branchenweiten Gesamtarbeitsvertrag aushandeln.

Kerstin Büchel
Weibliche Zustellperson stellt Post zu

Eine Botin liefert ein Paket pünktlich und sicher von A nach B. Ein Zusteller bringt die druckfrische Zeitung früh am Morgen zum Briefkasten. Dienstleistungen, die Mitarbeitende von verschiedenen Logistikunternehmen in der Schweiz tagtäglich erbringen. Organisiert ist die Branche der Schweizer Postdienstleister heute in den Verbänden KEP+Mail (Verband der privaten Postdienstleister), Swiss Messenger Logistic SML (Verband für Velokuriere und urbane Kurierdienste) und Kurierverband (Verband der Schweizerischen Kurierunternehmen). Einen übergeordneten Verband gab es bisher nicht. Entsprechend gab es für diese Branche auch keinen Gesamtarbeitsvertrag. Dies soll sich nun ändern, um den Arbeitnehmenden bessere Arbeitsbedingungen bieten zu können. Die KEP-Verbände und die grössten Logistiker, darunter die Schweizerische Post und Planzer KEP AG, haben deshalb beschlossen, gemeinsam den neuen Arbeitgeberverband «Zustellung Schweiz» zu gründen. Mit von der Partie sind auch die Zeitungs- und Werbezusteller, die sich ebenfalls neu in einem Verband organisieren. Das Ziel des neuen Dachverbandes ist es, als Branche eine gemeinsame Grundlage für die Anstellungsbedingungen für Mitarbeitende in der Zustellung zu verhandeln.

Der neue Verband wird deshalb mit der Gewerkschaft syndicom und dem Personalverband transfair Verhandlungen über einen branchenweiten Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für Postdienstleistungen und die Zustellung von unadressierter Werbung aufnehmen. Der neue GAV soll jene Betriebe und Subunternehmen umfassen, die Postdienstleistungen im Sinne des Postgesetzes erbringen. Ihre Tätigkeit besteht darin, dass sie adressierte Sendungen bis zu einem Gewicht von 30 Kilogramm annehmen, abholen, sortieren, transportieren und zustellen. Zeitungs- und Werbezusteller, die unadressierte Prospekte und Gratiszeitungen vertragen, gelten laut Postgesetz zwar nicht als Postdienstleister. Die ähnliche Tätigkeit legt nahe, dass die Verhandlungspartner die Anstellungsbedingungen in beiden Bereichen berücksichtigen. Bei einem erfolgreichen Verhandlungsabschluss haben die Sozialpartner das Ziel, beim Bundesrat die Allgemeinverbindlichkeit des GAV zu beantragen.

Gleiche Massstäbe für alle

Die Logistikunternehmen erbringen mit ihren Dienstleistungen einen bedeutenden Beitrag für die Schweizer Wirtschaft und Gesellschaft. Die Arbeit, welche die Mitarbeitenden täglich verrichten, ist herausfordernd. Für diese wichtige Branche wollen die beteiligten Partner mit dem Branchen-GAV Mindeststandards hinsichtlich der Anstellungsbedingungen schaffen.

Über die Inhalte des GAV und das weitere Vorgehen werden die beteiligten Partner nach Verhandlungsabschluss informieren, voraussichtlich im Verlaufe des Jahres 2022.