Neu zwei Dienstorte möglich
Der Dienstort ist im Einzelarbeitsvertrag festgehalten. Nun gibt es die Möglichkeit, einen zweiten Dienstort zu definieren. Die Sozialpartner einigten sich darauf, dass PostAuto in der ganzen Schweiz maximal 20 sogenannte Dienstortpaare bilden kann. Diese Dienstortpaare sind in einer Vereinbarung festgehalten. Diese Dienstortpaare bilden die Voraussetzung, dass Mitarbeitende ab 1. Januar 2024 flexibler eingesetzt werden können. Die Mitarbeitenden entscheiden durch die persönliche Vereinbarung selbst, ob sie einverstanden sind mit einem allfälligen zweiten, genau definierten Dienstort. Aus einer Nichtunterzeichnung der persönlichen Vereinbarung dürfen keine persönlichen Nachteile entstehen. Auch mit der Unterzeichnung werden weiterhin die gemäss GAV und AZG geschuldeten Entschädigungen für auswärtige Einsätze ausgerichtet, wie Auswärtsmahlzeiten und -pausen, Mehrwegentschädigung in Zeit und Geld. Die Mehrwegzeit wird neu monatlich auf das individuelle Zeitzuschlagskonto (CZS-Konto) gutgeschrieben und die effektiven Kilometer werden halbjährlich entschädigt. Zusätzliche Punkte in der Vereinbarung schützen die Mitarbeitenden.
Die neue Vereinbarung bringt Verbesserungen mit sich. Die vorherige sah nämlich keine Entschädigung vor und hatte keine individuellen Wahlmöglichkeiten. So kann jede Person selbst entscheiden, ob diese Vereinbarung einen Mehrwert, wie zum Beispiel mehr Abwechslung, bietet.