Anschlussvereinbarung Swisscom Broadcast

ICT

An­schluss­ve­rein­ba­rung Swisscom Broadcast

Swisscom und die Sozialpartner haben sich im Mai 2023 auf einen neuen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) Swisscom geeinigt. Der neue GAV ist seit 1. Januar 2024 gültig. Er regelt die Anstellungsbedingungen, die über das Gesetz hinausgehen. Im Rahmen der Anschlussvereinbarung von Swisscom Broadcast zum GAV von Swisscom waren gewisse Abweichungen nötig. transfair stellt dir die wichtigsten Änderungen vor.

Marika Schaeren

In Kürze

  • Die Sozialpartner haben sich auf die Anschlussvereinbarung zum GAV Swisscom geeinigt.
  • Die Änderungen treten ab 1. Juli 2024 in Kraft.
  • Für transfair sind die Abweichungen vertretbar, da sie ermöglichen, dass Swisscom Broadcast auf dem Markt konkurrenzfähig bleibt.

Die wichtigsten Neuerungen

transfair ist stolz auf einige neue Errungenschaften, wie:

  • Die neue Strukturierung und leichte Erhöhung der Ferientage
  • die Erhöhung der Ausbildungszulagen
  • die Stärkung der flexiblen Arbeitszeitmodelle
  • der Ausbau des Mutterschafts-, Vaterschafts- und Adoptionsurlaubs
  • die Einführung eines Elternurlaubs für gleichgeschlechtliche Paare oder wenn beide Elternteile bei Swisscom arbeiten.

Die Abweichungen

Im Rahmen der Anschlussvereinbarung von Swisscom Broadcast zum GAV Swisscom waren gewisse marktspezifische Abweichungen notwendig. Für Mitarbeitende aus der Business Unit Media & Events gelten die gleichen Abweichungen wie bisher. Für Field Service Mitarbeitende wurde der Arbeitsweg direkt zum Einsatzort neu geregelt. Diese Regelung gilt ab dem 1. Juli 2024.

  • Bei Arbeitsantritt zu Hause gelten die ersten 30 Minuten der Reise zum Einsatzort nicht als Arbeitszeit.
  • Die letzten 30 Minuten der Heimreise vom Einsatzort gelten ebenfalls nicht als Arbeitszeit.
  • Field Service-Mitarbeitende, die vor dem 31. Dezember 2023 einen Arbeitsvertrag mit Swisscom Broadcast unterzeichnet haben und die per 30. Juni 2024 in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis sind, erhalten am 1. Juli 2024 einmalig drei Kompensationstage gutgeschrieben. Diese sind innerhalb von 12 Monaten zu beziehen.

Die Haltung von transfair

Diese Neuregelung des Arbeitsweges für die Field Service Mitarbeitenden ist neben all den Verbesserungen, die der neue GAV bringt, natürlich ein Biss in den sauren Apfel. Die Abweichung war jedoch notwendig, damit Swisscom Broadcast auf dem Markt weiterhin konkurrenzfähige Preise anbieten kann. transfair zeigt sich demnach mit der Anschlussvereinbarung zufrieden.